Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Das bereits bestehende und in den letzten Jahren rein zu Wohnzwecken genutzte Gebäude soll umfangreich erweitert und umgebaut werden. Neben der geplanten gewerblichen Nutzung im Untergeschoss und Erdgeschoss sollen insgesamt drei Wohneinheiten auf das gesamte Gebäude verteilt (UG+EG+DG+DG II) werden. Die erforderliche Anzahl der Stellplätze ist bisher nicht nachgewiesen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den vorgelegten Bebauungsvorschlag zur Kenntnis. Dieser weicht in einigen Punkten erheblich von den der Sitzungsladung beigefügten Unterlagen ab. Dem anwesenden Antragsteller wird ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zu Erläuterungen seines Antrages gegeben.

 

Ohne Beschluss, aber mehrheitlich, wird festgestellt, dass zu dem Bebauungsvorschlag, so wie in der Sitzung vorliegend, das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt werden kann. Es sind vorab einige wichtige Punkte zu klären:

 

  • Die erforderlichen Abstandsflächen (nach Westen) sind einzuhalten.
  • Die Stellplätze sind nach der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung zu bemessen.
  • Die rechtliche Situation der vorhandenen Geh- und Fahrtrechte auf dem Grundstück ist nachweislich zu regeln.
  • Die Dachgestaltung ist der im gleichen Häuserblock vorhandenen anzugleichen.

 

Sobald die o.g. Voraussetzungen vorliegen, kann der Antragsteller einen überarbeiteten bzw. neu gefassten Bebauungsvorschlag einreichen über den der Bau- und Umweltausschuss dann wieder beraten wird.