Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung und zu weiteren Umbaumaßnahmen des bestehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 430/12, Lukasstraße 9, wird erteilt.

 

Von der Festsetzung des § 3 Abs. 1 wird folgende Abweichung zugelassen:

 

Abweichend von 2.1 der Richtzahlen für den Stellplatzbedarf braucht für das Gewerbeobjekt lediglich 1 zusätzlicher Stellplatz auf dem Baugrundstück errichtet werden, da auf Grund der Nutzung als „Heimbüro“ ein nennenswerter Besucherverkehr nicht zu erwarten ist und der Gewerbetreibende das Gebäude selbst bewohnt.

 

Sollten sich diese Vorgaben zukünftig ändern oder sonstige Umstände eintreten, die eine Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen erforderlich erscheinen lassen, kann die Gemeinde dies nachträglich fordern.


Sachverhalt:

 

In dem bestehenden Gebäude sollen einige Räume im UG (Hanglage) als gewerbliche Büroräume genutzt und ein Raum im DG als Gästezimmer ausgebaut werden. Hierzu und für die gleichfalls beantragte Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Baugenehmigung erforderlich. Da es sich bei der beabsichtigten gewerblichen Nutzung um ein reines „Heimbüro“ handelt, bei dem auch kein Kundenverkehr erwartet wird (siehe Anschreiben in der Anlage), könnte nach Meinung der Verwaltung auf die zusätzliche Errichtung eines Stellplatzes ausnahmsweise verzichtet werden.

 

Im Laufe der Beratung möchte aber die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder auf einen zusätzlichen Stellplatz für das Gewerbeobjekt nicht verzichten. Es besteht aber Einvernehmen darüber, dass die entsprechenden Richtzahlen wegen der von den Bauherren/zukünftigen Eigentümern vorgebrachten Hinweise nicht komplett ausgeschöpft werden sollen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen