Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth unterstützt administrativ und finanziell die Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie für das Museumsprojekt „Bubenreutheum“. Die Untersuchung ist von neutraler Stelle vorzunehmen.


Wortprotokoll:

 

(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Dr. Christian Hoyer, Verein Bubenreutheum, geladen und erschienen.)

 

Herr Dr. Hoyer teilt zunächst den bisherigen Stand des Realisierungskonzepts des Museums mit. Das Museumsgebäude soll für eine Mehrzwecknutzung – speziell durch andere Vereine und für weitere gemeindliche Aufgabenfelder – geeignet sein, weshalb es eine gewisse Größe haben müsse. Die auf 3,5 Mio. EUR geschätzten Baukosten können wegen der dem Museum zugedachten überregionalen Bedeutung zu 70 % bis 80 % aus Fördermitteln finanziert werden. Somit verblieben als Finanzierungsanteil der Gemeinde 750.000 EUR, die sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren verteilten.

 

Die Mehrzwecknutzung senke das von der Gemeinde zu übernehmende jährliche Betriebsdefizit, das sich bei Betriebskosten von 200.000 EUR auf 60.000 EUR belaufen werde.

 

Für das Museum sind derzeit zwei mögliche Standorte in den Überlegungen, wobei der Verein den in der Nähe der S-Bahn-Station gelegenen bevorzuge. Um in den Planungen voranzuschreiten, sei es nunmehr dringend erforderlich, dass die Gemeinde ein geeignetes Grundstück zur Verfügung stellt.

 

Die Gemeinde müsse nun für sich und gegenüber dem Verein die Frage beantworten, ob sie ihren Beitrag zu den Investitions- und Betriebskosten sowie hinsichtlich der Grundstücksgestellung leisten könne und wolle.

 

Der Landrat habe überdies vorgeschlagen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Diese werde vom Bezirk Mittelfranken, dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und der Fachstelle für die nichtstaatlichen Museen gefördert. Der Expertise sind aber Eckdaten zugrundezulegen, die von Verein und Gemeinde gemeinsam zu definieren seien. Dazu und für das weitere Vorgehen sei es wohl sinnvoll, wenn sich ein Arbeitskreis bilde. Herr Dr. Hoyer schlägt vor, eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung sodann von dem schon in der Vergangenheit für den Verein tätigen Herrn Geißler ausarbeiten zu lassen; nicht gegen die Untersuchung als solche, sondern gegen die mit ihrer Durchführung zu beauftragenden Person regt sich jedoch Widerstand aus den Reihen des Gemeinderats, da sie als befangen angesehen wird.

 

Herr Dr. Hoyer berichtet weiter, dass der Verein Bubenreutheum mit dem Kulturförderverein demnächst fusionieren und eine Stiftung gründen werde.

 

In der Aussprache stimmt der Gemeinderat den wesentlichen Aussagen von Herrn Dr. Hoyer zu. Ein noch zu bildender Arbeitskreis solle festlegen, welche Fragen die Machbarkeitsstudie beantworten soll („Pflichtenheft“) und welche Rahmenbedingungen der Realisierung des Museums vorzugeben sind. Untersucht werde solle auch, wie sich die Größe der Einrichtung auf ihr Defizit auswirkt und welche Größe für Bubenreuth angemessen wäre. Zu ermitteln sei überdies, ob die vom Museumsverein mittels Mehrzwecknutzung angestrebten Synergieeffekte sowohl an einem innerörtlichen als auch an einem Standort in der Nähe der S-Bahn-Station zu erzielen seien. Die Standortfrage sei mit der Ortsentwicklung zu koordinieren und könne auch bei dem kommenden Bürgerforum thematisiert werden.

 

Aus dem Gemeinderat wird aber auch darauf hingewiesen, dass das am Fuße des Hesselsbergs gelegene „Limeseum“ zwar mit 30.000 pro Jahr eine weit höhere Besucherzahl aufweist als prognostiziert, aber dennoch keine Kostendeckung erreiche; den Verlust deckten der Landkreis Ansbach und der Bezirk Mittelfranken. Auch das bekannte und gut besuchte Levi-Strauss-Museum weise ein jährliches Defizit von rund 100.000 EUR aus, das der Markt Buttenheim trägt.

 

Die Verwaltung solle das Museum, aber auch das gewünschte Sportzentrum in das Investitionsprogramm aufnehmen. Gleiches gelte auch für die Maßnahmen an den Infrastruktureinrichtungen, die wegen des Bahnbaus angepasst werden müssen und denen wegen des von der Bahn vorgegebenen Bauablaufs höchste Priorität einzuräumen sei.

 

Sodann beschließt der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

1

Stimme