Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2012 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) vollständig erstellt und durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Sie wird nach Art. 102 Abs. 2 GO dem Gemeinderat vorgelegt.

 

Dies nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.