Wortprotokoll:

 

Mit dem Tagesordnungspunkt wird die Beratung weitergeführt, die in der Sitzung am 04.06.2013 unter TOP 46 begonnen worden war. Mit Schreiben vom 29.05.2013, eingegangen bei der Gemeinde am 25.06.2013, hat die Katholische Kirchenstiftung ihr Vorhaben zur dauerhaften Etablierung der bisher nur provisorisch untergebrachten 5. Kindergartengruppe und zur Unterbringung einer weiteren (6.) Gruppe näher erläutert.

 

Die Kirchenstiftung sieht bereits seit längerem – nicht erst mit dem nun weitgehend bewohnten Gebiet „Hans-Paulus-Straße“ – einen erhöhten Platzbedarf, der die Kapazität der bisherigen Einrichtung überschreitet.

 

Mit einem Umbau und einer Erweiterung ließe sich die Situation der bisherigen „Notgruppe“ so verbessern, dass das Landratsamt für diese 5. Gruppe eine dauernde Betriebserlaubnis erteilen würde. Darüber hinaus könnte der bestehende Nachfrageüberhang abgedeckt werden.

 

Die Kirchengemeinde bietet an, Räume des Pfarrzentrums für den Umbau sowie das Grundstück für den Erweiterungsbau zur Verfügung zu stellen. Sie würde auch die Kosten tragen, die zur Herstellung eines neuen Eingangs für den Pfarrsaal sowie für weitere Anpassungen für die Bestandsnutzung erforderlich würden.

 

Die auf die Kindergartennutzung bezogenen Ausbau- und Einrichtungskosten müsste allerdings die Gemeinde Bubenreuth übernehmen. Dabei steht nach Angaben des Vorsitzenden ein Betrag in Höhe von rund 600.000 EUR im Raum (vor Abzug einer staatlichen Förderung).

 

In der Aussprache betont der Vorsitzende, dass der Um- und Ausbau wohl wirtschaftlicher sein dürfte als ein Neubau an anderer Stelle, der allein von der Gemeinde zu finanzieren wäre; kein Träger werde sich an den Investitionskosten beteiligen. Der Bedarf nach Kindergartenplätzen sei offenkundig, wenn derzeit 159 Kinder das entsprechende Alter hätten und im Musikkindergarten 25 sowie im katholischen Kindergarten 125 Plätze, insgesamt also lediglich 150 Plätze, vorgehalten würden.

 

Aus dem Gremium wird jedoch angeregt, eine Elternbefragung durchzuführen und auf dieser Grundlage sowie einer Prognose des aus künftigen Baugebieten resultierenden weiteren Bedarfs ein Gesamtkonzept für die Betreuung von Kindern aller Altersstufen zu erstellen. Dabei müsse auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern Rechnung getragen werden.

 

Der Gemeinderat sieht sich vor diesem Hintergrund vorläufig nicht in der Lage, eine so weitgehende Entscheidung zu treffen.