Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports mit 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 152/61, Werkstättenweg 8, wird erteilt. Da die Vorgaben des Art. 7 Abs. 9 BayBO nicht voll eingehalten werden, ist eine Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO nicht mehr gegeben und der Antrag ist zuständigkeitshalber an die Baugenehmigungsbehörde – das Landratsamt Erlangen-Höchstadt – weiterlzuleiten.


Sachverhalt:

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen FNP der Gemeinde Bubenreuth im Gebietstyp „Gemischte Bauflächen“. Grundsätzlich ist die Errichtung von grenznahen oder grenzständigen Carports/Garagen zwar verfahrensfrei im Sinne von Art. 57 BayBO, allerdings können bei dem vorliegenden Bauvorhaben die entsprechenden Voraussetzungen des ebenfalls einschlägigen Art. 7 Abs. 9 BayBO nicht eigehalten werden (Überschreitung der Länge der Abstandsflächentiefe auf dem Gesamtgrundstück). Eine Übernahme der Abstandsflächen durch die Nachbarn ist also Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen