Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung/zum Einbau von 2 Appartements in das bestehende Werkstattgebäude und zum Abbruch einer Pergola auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/227, Garagenweg 1, wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass für beide Appartements mindestens je 1 Stellplatz errichtet wird. Zusammen mit dem auf gleicher Flurnummer bereits bestehenden Wohngebäude sind daher insgesamt 4 Stellplätze auf dem Baugrundstück zu errichten/nachzuweisen.


Sachverhalt:

 

Die zum Umbau vorgesehene Werkstatt liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen FNP der Gemeinde Bubenreuth; ein Bebauungsplan für dieses Gebiet besteht nicht. Der Gebietstyp nach FNP ist „Gemischte Bauflächen“.

 

Grundsätzlich bestehen Seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen eine Umnutzung der bestehenden Werkstatträume in Wohnräume, es handelt sich lediglich um 2 kleinere Appartements. Jedoch ist nach der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubenreuth für jedes Appartement mindestens 1 Stellplatz zu errichten. Nach den vorliegenden Plänen ist jedoch nur ein Stellplatz vorgesehen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen