Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/509, Heppenheimer Straße 14, wird im Rahmen der einschlägigen Vorschriften der BayBO und der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Bubenreuth erteilt. Ein entsprechender Bescheid über die Erteilung isolierter Befreiungen durch die Gemeinde ist zu erlassen.


Sachverhalt:

 

Die Errichtung des Carports ist im Rahmen der Vorschriften der BayBO eigentlich verfahrensfrei und bedürfte keiner Genehmigung. Das Baugrundstück liegt jedoch im Gel­tungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/4 „Westlich der Damaschkestraße“, in dem Baugrenzen festgelegt sind. Das Carport soll außerhalb dieser Baugrenzen errichtet werden und bedarf folglich der Genehmigung durch die Gemeinde.

 

Am geplanten Standort werden nach Meinung der Verwaltung keine nachbarlichen oder sonstigen öffentlichen Belange beeinträchtigt und durch die Errichtung eines (überdachten) Stellplatzes auf Privatgrund wird der ohnehin knappe Parkraum auf öffentlichen Straßen und Plätzen entlastet; die gemeindliche Genehmigung sollte daher erteilt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen