Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gründe für die Geheimhaltung seiner nachfolgenden Beschlüsse, die mit ihrem Wortlaut wiedergegeben werden, weggefallen sind:

 

Beschluss Nr. GR/021/2011 in der Sitzung am 12./13.04.2011:

Die Gemeinde Bubenreuth verkauft bis auf weiteres keine Grundstücke als Bauflächen.

 

Beschluss Nr. GR/087/2011 in der Sitzung am 13.12.2011:

Dem Mitglied des Gemeinderates, Herrn Heinz Reiß, soll in Anerkennung seines vielfachen und langjährigen Engagements für die Bürger und die Anliegen der Gemeinde Bubenreuth – wie zum Beispiel seine Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr, der er zeitweise als Erster oder Zweiter Kommandant angehörte und wo er maßgeblich am Aufbau der Jugendfeuerwehr beteiligt war, sein langjähriges Mitwirken bei der Geigenbauerkapelle und dem Männergesangverein Bubenreuth und seine vielfältigen weiteren ehrenamtlichen und humanitären Tätigkeiten bis hin zu seinem äußerst verdienstvollen Wirken auf journalistischem Gebiet nicht nur bei der örtlichen Tagespresse, sondern auch über die Grenzen seiner fränkischen Heimat hinaus – die Bürgermedaille anlässlich des Neujahrsempfangs am 13. Januar 2012 verliehen werden.

 

Beschluss Nr. GR/019/2012 in der Sitzung am 27.03.2012:

Frau Ines Messingschlager wird mit Wirkung vom 01.01.2012 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt. Mit Wirkung vom 30.06.2011 wird die Bestellung von Herrn Fabian Nissle in dieser Funktion widerrufen; der in der Sitzung des Gemeinderates am 15.02.2011 gefasste Beschluss ist damit obsolet.

 

Beschluss Nr. GR/013.1/2013 in der Sitzung am 05.02.2013:

Die Verwaltungsfachangestellte Ines Messingschlager wird mit Wirkung vom Tag der Aushändigung der Urkunde zu einem weiteren Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Bubenreuth bestellt.

 

Beschluss Nr. GR/013.2/2013 in der Sitzung am 05.02.2013:

Der Verwaltungsfachangestellte Christian Benisch wird widerruflich zum Leiter des Standesamtes Bubenreuth bestellt. Gleichzeitig wird die Bestellung des Verwaltungsrats Helmut Racher als Leiter des Standesamtes Bubenreuth aufgehoben.

 

Beschluss Nr. GR/033.2.1/2013 in der Sitzung am 19./20.04.2013:

Die Gemeinde Bubenreuth unterstützt die Bestrebungen des „Fördervereins für ein Sportzentrum Bubenreuth e. V.“ zur Konzentration der Vereinssportanlagen am Standort Steinbuckel unter Erweiterung der bestehenden Anlage. Der Förderverein wird aufgefordert, ein Realisierungskonzept vorzulegen.

 

Beschluss Nr. GR/033.2.2/2013 in der Sitzung am 19.04.2013:

Die Gemeinde Bubenreuth begrüßt die Erweiterungsabsichten der „Infoteam Software AG“ am Standort Bubenreuth und unterstützt dieses Vorhaben nach Kräften.

 

Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass seine Mitglieder weder über den Verlauf noch über die Ergebnisse der am 19./20.04.2013 in nichtöffentlicher Sitzung durchgeführten Klausurtagung („Strategieklausur zur nachhaltigen Ortsentwicklung“) Stillschweigen bewahren müssen, sondern dass vielmehr die darüber erstellte Dokumentation auch der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden soll (z.B. durch Bekanntgabe im Mitteilungsblatt oder auf der gemeindlichen Homepage).

 


Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat von Bubenreuth sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind.

 

In der Beratung wird es nicht für sinnvoll erachtet, Beschlüsse über die Beauftragung von freiberuflich Tätigen wie Architekten oder Ingenieure zu veröffentlichen, wenn aus Geheimhaltungsgründen die Auftragssummen nicht angegeben werden können.

 

Der Vorsitzende formuliert deshalb zu dem vorliegenden Beschlussvorschlag folgenden Antrag, über den er abstimmen lässt:

 

 

Antrag:

 

Die Beschlüsse GR/019/2011 in der Sitzung am 12./13.04.2011 und Nr. GR/014/2012 in der Sitzung am 28.02.2012 werden nicht veröffentlicht.

 

Anwesend:

16

/ mit

13

gegen

3

Stimmen

 

 

Sodann beschließt der Gemeinderat:


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

1

Stimme