Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Hinderungsgründe gegen das Nachrücken von Frau Kathrin Görlitz in den Gemeinderat vorliegen. Frau Görlitz folgt damit dem aus dem Gremium ausgeschiedenen Herrn Hermann Stumptner als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem Herr Hermann Stumptner aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist und Herr Erwin Primas als erster Nachfolger auf der Liste der SPD die Übernahme des Mandates abgelehnt hat, haben wir gemäß Art. 48 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Art. 47 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz[1] (GLKrWG) mit Schreiben vom 29.04.2013 Frau Kathrin Görlitz als nächste Listennachfolgerin (Art. 37 Abs. 1 GLKrWG[2]) darüber verständigt, dass nunmehr sie in den Gemeinderat nachrückt. Mit Schreiben vom 30.04.2013 teilte Frau Görlitz mit, dass sie die Wahl annimmt.

 

Über das Nachrücken entscheidet gem. Art. 48 Abs. 4 i.V.m. Art. 47 Abs. 4 GLKrWG[3] der Gemeinderat.

 



[1] in der bis 29.02.2012 geltenden Fassung (siehe § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 10. Februar 2012)

[2] siehe Fußnote 1

[3] siehe Fußnote 1


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen

 

Im Anschluss an die Abstimmung leistet Frau Görlitz den vorgeschriebenen Eid. Die Gemeinderatsmitglieder beglückwünschen ihre neue Kollegin, die sodann im Gremium Platz nimmt.