Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass Herr Erwin Primas die Übernahme des Mandats als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied aus wichtigen Gründen ablehnt. Herr Primas rückt deshalb nicht in den Gemeinderat nach.
Sachverhalt:
Mit dem Ausscheiden des über die Liste der SPD gewählten Gemeinderatsmitglieds Hermann Stumptner rückt Herr Erwin Primas als erster Listennachfolger (Art. 37 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG[1]) in den Gemeinderat nach. Darüber wurde Herr Primas mit Schreiben der Gemeinde vom 26.04.2013 gemäß Art. 48 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Art. 47 GLKrWG[2] verständigt. Mit Schreiben vom 29.04.2013 teilte Herr Primas mit, dass er sein Nachrücken aus gesundheitlichen Gründen ablehnt.
Über die Ablehnung des Mandats entscheidet gem. Art. 48 Abs. 4 i.V.m. Art. 47 Abs. 4 GLKrWG[3] der Gemeinderat.
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15 |
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