Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass Herr Hermann Stumptner sein Mandat als Gemeinderatsmitglied aus einem wichtigen Grund nicht mehr länger ausüben kann und entlässt ihn aus diesem Ehrenamt.


Sachverhalt:

 

Herr Hermann Stumptner hat mit Schreiben vom 25.04.2013 mitgeteilt, dass er sein Mandat als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann und es deshalb niederlegen möchte. Er bittet den Gemeinderat, ihn von dem Amt zu entbinden.

 

Ein Ehrenamt kann gemäß Art. 19 Abs. 1 Gemeindeordnung (nur) aus wichtigen Gründen niedergelegt werden. Die von GRM Stumptner dargelegten Umstände sind wichtige Gründe im Sinne dieser Bestimmung.

 

Über die Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied muss der Gemeinderat entscheiden (Art. 48 Abs. 4 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz in der bis 29.02.2012 geltenden Fassung; siehe § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 10. Februar 2012).

 

GRM Stumptner blickt auf seine Tätigkeit im Gemeinderat zurück und bedauert, dass sein Gesundheitszustand die Ausübung seines Mandats nicht länger zulasse.

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen

 

Im Anschluss an die Abstimmung danken Herr Erster Bürgermeister Greif und die Vorsitzenden der Fraktionen GRM Stumptner für die geleistete Arbeit und auch für die eine oder andere kontroverse Diskussion, die von ihm aber stets fair und zielorientiert geführt worden sei.

 

Danach nimmt Herr Stumptner im Zuhörerraum Platz.