Wortprotokoll:

 

Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Dipl.-Ing. (FH) Holger Winkler von dem Planungsbüro Projekt 4, Nürnberg, als Sachverständiger geladen und erschienen.

 

Herr Winkler stellt den Planungsstand dar. Entsprechend der Zielvorgabe des Gemeinderats sollen mit der Überplanung die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans fortentwickelt werden, um eine dem Gebiet zuträgliche Nachverdichtung auf den teilweise sehr großen Grundstücken zu ermöglichen. Dazu werden beispielsweise die bisherigen „Baufenster“ zu Bauflächen erweitert und zusammengefasst. So können große Grundstücke bei entsprechender Aufteilung statt mit einem Einzelhaus künftig mit zwei Wohngebäuden oder einem Doppelhaus bebaut werden. Um einer zu starken Nachverdichtung entgegenzuwirken, bleiben prägende grundstücksübergreifende grüne Strukturen von den überbaubaren Flächen ausgespart. Grenzen werden der Nachverdichtung auch durch enge Straßen gesetzt, die eine aus heutiger Sicht nur unbefriedigende Erschließung ermöglichen.

 

In der Aussprache regt GRM Schelter-Kölpien an, die zulässigen Dachneigungen zu überdenken. Der Planer erklärt die restriktiven Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans mit der Hanglage des Gebiets. Die bisher zulässigen Dachformen und -neigungen seien wohl deshalb so definiert worden, um eine zu starke Höhenentwicklung der Dächer zu vermeiden. Dies sollte es dem jeweiligen „Oberlieger“ erlauben, über seine „Unterlieger“ hinweg in das Tal zu blicken. Die Anregung aus dem Gemeinderat werde geprüft.