Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Sanierung der Umkleide- und Duschanlage des SVB am Sportgelände Steinbuckel – auf der Grundlage und im Umfang der von der Ingenieurgesellschaft Ulm am 18.09.2012 vorgestellten Erhebungen – zeitnah in die Wege zu leiten. Hierbei sind der bereitgestellte Haushaltsansatz von 50.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2013 sowie die für die öffentliche Verwaltung üblichen Vergabegrundsätze zu beachten. Voraussetzung für eine Übernahme der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durch die Gemeinde ist die schriftliche Einverständniserklärung des SVB hierzu.


Sachverhalt:

 

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 31.07.2012 wurde unter TOP 39 durch den SVB-Vorsitzenden, Herrn Klaus Gruber, bekanntgegeben, dass die Umkleide- und Duschanlage am Sportgelände Steinbuckel wegen baulicher Mängel umfangreich saniert werden müsste. In der genannten Sitzung wurde beschlossen, dass zuerst durch einen von der Gemeinde beauftragten Bausachverständigen die vom SVB dargestellten Mängel verifiziert werden sollten, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werde.

 

Die als Sachverständige eingeschaltete Ingenieurgesellschaft Ulm hat die Ergebnisse ihrer Untersuchungen dem Gemeinderat unter TOP 53 in der Sitzung am 18.09.2012 ausführlich vorgestellt; auf die Niederschrift dieser Sitzung wird verwiesen. Da dies nur informativ erfolgte, wurde kein weitergehender Beschluss gefasst. Lediglich wurde die Verwaltung beauftragt, nähere Informationen darüber einzuholen, ob damals Verantwortliche gegebenenfalls in Regress genommen werden könnten.

 

Durch die Verwaltung wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass die Verfolgung von Regressansprüchen keine Aussicht auf Erfolg verspricht. Vom Gemeinderat wurde für das Haushaltsjahr 2013 bereits die Summe von 50.000,00 EUR für entsprechende Sanierungsmaßnahmen bereitgestellt. Beschlussmäßig offen blieb bis jetzt die Frage, ob die Gemeinde die Sanierungsmaßnahmen durchführen oder ob dies der SVB in eigener Regie übernehmen soll. Da gemäß § 4 Abs. 2 des zwischen der Gemeinde Bubenreuth und dem SVB geschlossenen Nutzungsvertrages vom 05.12.2001 letzterer für Unterhalt, Pflege und Instandsetzungen zuständig ist und darüber hinaus auch in den beiden o.g. Sitzungen der Gemeinderat – allerdings ohne Beschluss – mehrheitlich für eine Übernahme dieser Maßnahmen in die Verantwortung der Gemeinde Bubenreuth plädierten, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die notwendigen Sanierungsarbeiten zwar durch die Gemeinde Bubenreuth durchführen zu lassen, allerdings nur dann, wenn der SVB hierzu schriftlich seine Einwilligung erteilt. Auf diese Weise kann die sparsame und zweckdienliche Verwendung der von der Gemeinde bereitgestellten Mittel wohl am ehesten und einfachsten gewährleistet werden.

 

In der Beratung regen GRM Horner und GRM Karl an, die Architektenleistungen auch von dem Büro Gräßel anbieten zu lassen, das für den SVB schon tätig geworden ist.

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen