Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 05.02.2013 hat der Gemeinderat unter den TOP 10.1 und 10.2 die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans 5/23 „Rudelsweiherstraße“ behandelt und mit den weiteren öffentlichen und privaten Belangen abgewogen. In Bezug auch auf die Abwägung wurde der Entwurf des Bebauungsplans sodann unter TOP 10.3 geändert und verfügt, dass er erneut, aber mit verkürzter Frist öffentlich ausgelegt wird und dass auch die Träger öffentlicher Belange noch einmal beteiligt werden.

 

Der geänderte Entwurf wurde mit geänderter und ergänzter Begründung sodann nach seinem Stand vom 05.02.2013 in der Zeit vom 18.02.2013 bis 04.03.2013 öffentlich ausgelegt. Mit Schreiben vom 25.02.2013 wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erneut eingeholt.