Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Büroräumen im EG in Kinderkrippe/Erweiterung der vorhandenen Kinderkrippe im EG auf dem Grundstück Fl.-Nr. 48/2, Am Bauhof 4 und 4b, wird erteilt. Da die gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung keine Festsetzungen für Tageseinrichtungen für Kinder enthält, sind die entsprechenden Festsetzungen der (bayerischen) GaStellV anuzuwenden. Auf die Belange des Brandschutzes – auch im Zusammenhang mit dem gesamten Anwesen gesehen – ist besonders zu achten. Aus diesem Grund wird es als notwendig erachtet, dass die Zufahrt zur „Aussenfläche 1“ (siehe Bauantragsunterlagen) mit einer Mindestbreite von 5,0 m für Feuerwehrfahrzeuge passierbar bleibt und auf dieser „Aussenfläche 1“ auch Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge erhalten bleiben. Die im „Grundriss Erdgeschoss“ am unteren Blattrand eingezeichneten 3 Stellplätze müssen wegen der Rettungszufahrt für Feuerwehrfahrzeuge an diesem Standort komplett entfallen und anderweitig am Baugrundstück vorgesehen werden.


Sachverhalt:

 

Die bereits vorhandene Kinderkrippe „Mäuseland“ im EG der ehemaligen Verwaltung der Fa. Optima soll erweitert werden. Die Gemeinde Bubenreuth hat in der letzten Sitzung des Gemeinderates hierzu bereits ihre Unterstützung zugesagt.

 

Nach Durchsicht der vorgelegten Bauantragsunterlagen sind seitens der Verwaltung keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sprechen würden. Da es sich bei der Kinderkrippe um einen sog. Sonderbau im Sinne von Art. 2 Abs. 4 Nr. 10 der BayBO handelt, sind hier vom Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde weiterführende Prüfungen durchzuführen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen