Wortprotokoll:

 

In der Aussprache wird sowohl vom Vorsitzenden als auch von den Gemeinderatsmitgliedern darauf hingewiesen, dass „Lärm“ von Kinderspielplätzen rechtlich nicht als „Lärm“ im Sinne des Gesetzes gilt.

 

In der weiteren Diskussion wird vorgeschlagen, eine Lärmschutzwand in der durch das Bau- und Nachbarschaftsrecht maximal zulässigen Höhe zu errichten. Die Verwaltung sichert zu, dies zu prüfen und die Angelegenheit dem Gemeinderat vor einer eventuellen Auftragserteilung nochmals vorzulegen.