Beschluss:
Es werden
zusätzlich zu den bisher anerkannten 60 Krippenplätzen weitere 24 Krippenplätze
anerkannt. Diese sollen durch die Evangelische Kinderkrippe (30 Plätze), die Kinderkrippe
„Mäuseland“ (künftig 48 Plätze) sowie durch Tagesmütter und auswärtige Träger (sechs
Plätze) gedeckt werden.
Sachverhalt:
Der
Gemeinderat von Bubenreuth hat bisher in der Sitzung am 18.07.2006 für 15 Kinder
einen Bedarf an Krippenplätzen anerkannt, in der Sitzung am 24.10.2006 für
weitere zehn Kinder, also für dann 25 Kinder, und in der Sitzung am 31.03.2009
diesen Bedarf um weitere elf Plätze auf damals insgesamt 36 erhöht. Zuletzt
noch einmal um weitere 24 auf insgesamt 60 Plätze erhöht wurde der Bedarf im
Vorfeld der Errichtung der Kinderkrippe „Mäuseland“ laut Beschluss vom
18.05.2010.
Mit
Schreiben vom 31.01.2013 stellte die Betreiberin der Kinderkrippe „Mäuseland“,
Frau Monique Schüßler, einen Antrag auf Übernahme der Investitionskosten für
den Umbau und die Erweiterung der Krippe zur Errichtung von weiteren 24 Plätzen
(siehe nachfolgenden TOP 23.2). Zuschüsse des Staates und der Gemeinde
können nur dann gewährt werden, wenn ein entsprechender (zusätzlicher) Bedarf
an Krippenplätzen anerkannt ist.
Die
Stellungnahme des Jugendhilfeplaners des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt,
Herrn Markus Hladik, vom 07.03.2013 an die Regierung von Mittelfranken sagt zum
derzeitigen Stand folgendes aus:
„(…)
die Jugendhilfeplanung des Landkreises Erlangen-Höchstadt bestätigt hiermit den
notwendigen Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3jährige in Bubenreuth.
Aktuell
stehen in Bubenreuth 60 Krippenplätze zur Verfügung. Bei 124 Kindern (Stand
31.12.2011) im Alter von 0-3 Jahren entspricht dies einer Bedarfsdeckung von
48 %. Aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage nach Plätzen, plant die Gemeinde
die Schaffung weiterer 24 Plätze. Dies entspräche einer Betreuungsquote von
68 %.
Aufgrund
der bereits bestehenden Nachfrage, der in den nächsten Jahren geplanten
Baugebiete und der besonders attraktiven Lage für Einpendler in die Stadt Erlangen
ist dieses hohe Betreuungsangebot als bedarfsnotwendig anzusehen.“
Ab
01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf „Unterbringung“ von Kindern im Alter
ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr. Mit der Bedarfsanerkennung
dieser weiteren 24 Krippenplätze – auf dann insgesamt 84 Plätze – würde bei
insgesamt 87 Kindern in dem entsprechenden Lebensalter (Stand zum 01.01.2013: Geburtsjahr
2011 = 45 Kinder, Geburtsjahr 2012 = 42 Kinder) eine nahezu 100 %-ige Bedarfsdeckung
erreicht.
Da für
Bubenreuth derzeit alle bisher bei Krippeneinrichtungen und Tagesmüttern genehmigten
60 Plätze (zu einem nicht unerheblichen Teil von auswärtigen Kindern) belegt
sind, ist eine Erhöhung vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Nachfrage
und auch im Hinblick auf das zu erwartende Baugebiet erforderlich.
Anwesend: |
15 |
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15 |
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Stimmen |