Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Es werden zusätzlich zu den bisher anerkannten 60 Krippenplätzen weitere 24 Krippenplätze anerkannt. Diese sollen durch die Evangelische Kinderkrippe (30 Plätze), die Kinderkrippe „Mäuseland“ (künftig 48 Plätze) sowie durch Tagesmütter und auswärtige Träger (sechs Plätze) gedeckt werden.

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat von Bubenreuth hat bisher in der Sitzung am 18.07.2006 für 15 Kinder einen Bedarf an Krippenplätzen anerkannt, in der Sitzung am 24.10.2006 für weitere zehn Kinder, also für dann 25 Kinder, und in der Sitzung am 31.03.2009 diesen Bedarf um weitere elf Plätze auf damals insgesamt 36 erhöht. Zuletzt noch einmal um weitere 24 auf insgesamt 60 Plätze erhöht wurde der Bedarf im Vorfeld der Errichtung der Kinderkrippe „Mäuseland“ laut Beschluss vom 18.05.2010.

 

Mit Schreiben vom 31.01.2013 stellte die Betreiberin der Kinderkrippe „Mäuseland“, Frau Monique Schüßler, einen Antrag auf Übernahme der Investitionskosten für den Umbau und die Erweiterung der Krippe zur Errichtung von weiteren 24 Plätzen (siehe nachfolgenden TOP 23.2). Zuschüsse des Staates und der Gemeinde können nur dann gewährt werden, wenn ein entsprechender (zusätzlicher) Bedarf an Krippenplätzen anerkannt ist.

 

Die Stellungnahme des Jugendhilfeplaners des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Herrn Markus Hladik, vom 07.03.2013 an die Regierung von Mittelfranken sagt zum derzeitigen Stand folgendes aus:

 

„(…) die Jugendhilfeplanung des Landkreises Erlangen-Höchstadt bestätigt hiermit den notwendigen Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3jährige in Bubenreuth.

 

Aktuell stehen in Bubenreuth 60 Krippenplätze zur Verfügung. Bei 124 Kindern (Stand 31.12.2011) im Alter von 0-3 Jahren entspricht dies einer Bedarfsdeckung von 48 %. Aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage nach Plätzen, plant die Gemeinde die Schaffung weiterer 24 Plätze. Dies entspräche einer Betreuungsquote von 68 %.

 

Aufgrund der bereits bestehenden Nachfrage, der in den nächsten Jahren geplanten Baugebiete und der besonders attraktiven Lage für Einpendler in die Stadt Erlangen ist dieses hohe Betreuungsangebot als bedarfsnotwendig anzusehen.“

 

Ab 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf „Unterbringung“ von Kindern im Alter ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr. Mit der Bedarfsanerkennung dieser weiteren 24 Krippenplätze – auf dann insgesamt 84 Plätze – würde bei insgesamt 87 Kindern in dem entsprechenden Lebensalter (Stand zum 01.01.2013: Geburtsjahr 2011 = 45 Kinder, Geburtsjahr 2012 = 42 Kinder) eine nahezu 100 %-ige Bedarfsdeckung erreicht.

 

Da für Bubenreuth derzeit alle bisher bei Krippeneinrichtungen und Tagesmüttern genehmigten 60 Plätze (zu einem nicht unerheblichen Teil von auswärtigen Kindern) belegt sind, ist eine Erhöhung vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Nachfrage und auch im Hinblick auf das zu erwartende Baugebiet erforderlich.

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen