Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Abweichend von bzw. ergänzend zu den bisher getroffenen Entscheidungen soll die Lärmschutzwand lediglich im Bereich des Brückenbauwerks teiltransparent ausgeführt werden, sofern die Höhe der addierten Glaselemente mindestens 3,50 m beträgt; auf eine transparente Ausführung lediglich der obersten beiden Elemente – in den Bereichen außerhalb der Brücke – wird verzichtet. Die Mehrkosten für die transparente Gestaltung und auch für deshalb eventuell zusätzlich erforderlich werdende passive Lärmschutzmaßnahmen werden von der Gemeinde übernommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Vereinbarungen mit der DB abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Mail vom 18.07.2012 hat uns das mit den Planungen für den Streckenausbau beauftragte Ingenieurbüro Gauff mitgeteilt, dass und zu welchen Konditionen die von der Gemeinde im Planfeststellungsverfahren geforderte teiltransparente Gestaltung der Lärmschutzwände im Bereich insbesondere der S-Bahn-Haltestelle Bubenreuth möglich wäre. Der von dem Ingenieurbüro dargestellten Maximallösung ist der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt und hat auf eine transparente Ausführung nördlich und südlich der Haltestelle verzichtet; auf den Beschluss Nr. 46 vom 31.07.2012 wird Bezug genommen.

 

Nunmehr hat uns das von der Bahn ebenfalls beauftragte Ingenieurbüro Turner & Townsend mit Mail vom 22.11.2012 mitgeteilt dass es durch „die seitens der Gemeinde favorisierte (teil-) transparente Ausbildung der östlichen Schallschutzwand im Bereich der Eisenbahnüberführung sowie des Bahnsteigs es auf der gegenüberliegenden Westseite der Bahnanlage zu Pegelerhöhungen von bis zu ca. 0,5 dB(A) gegenüber der planfestgestellten Schallimmissionssituation (kommt).“ Dies ist bedingt durch die geringere Absorptionswirkung der transparenten Einsätze in den Wänden. An den Gebäuden westlich der Bahn – betroffen sind die Gebäude Am Bahnhof 3 und Am Bahnhof 4 – bestehe bereits gemäß Planfeststellung ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen (die von der Bahn finanziert werden müssen). Die Änderungswünsche der Gemeinde führten jedoch zu zusätzlich erforderlichen Maßnahmen, deren Kosten von der Gemeinde zu tragen wären.

 

Wir haben sodann gebeten, diese weiteren Kosten zu ermitteln. Das von der Bahn beauftragte Ingenieurbüro für Schallschutz Möhler + Partner Ingenieure AG hat uns nun mitgeteilt, dass sich die Mehrkosten auf maximal 9.400 EUR belaufen dürften, darin enthalten sind die Kosten für die zusätzlichen passiven Maßnahmen in Höhe von 7.000 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer und ein Erhöhungsbetrag für die sogenannte „Außenraumentschädigung“, das ist eine Entschädigung für die nicht abschirmbare Lärmbelastung der Freiflächen des Anwesens Am Bahnhof 3.

 

Die von der Gemeinde gewünschte teiltransparente Ausführung der Lärmschutzwand kann folglich nur dann realisiert werden, wenn die Gemeinde zu den dafür anfallenden Kosten in Höhe von 27.500 EUR zusätzlich die Kosten für weitergehende passive Lärmschutzmaßnahmen in Höhe der oben genannten 9.400 EUR übernimmt. Andernfalls müsste auf die teiltransparente Ausführung der Lärmschutzwand verzichtet werden.

 

Auf Grund der in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses gewonnenen neuen bzw. erweiterten Erkenntnisse (Näheres siehe Niederschrift Bau- und Umweltausschuss vom 19.03.2013, TOP 2) folgt der Gemeinderat den Empfehlungen des Ausschusses und beschließt wie folgt:

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen