Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

 

HAUSHALTSSATZUNG

 

der Gemeinde Bubenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt)

für das Haushaltsjahr 2013

 

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        7.658.160 EUR

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        2.005.250 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                     360 v.H.

 

        b) für die Grundstücke (B)                                                                               360 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                    360 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

 

 

 

(Ausfertigung)

 

 

Die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sind wie folgt zu ändern und sodann auszufertigen:

 

-       der Ansatz bei Haushaltsstelle 0.3400.7091 wird um 7.000 EUR erhöht (Zuschuss Heimatverein)

-       gekürzt werden die Ansätze bei den Haushaltsstellen

1.6300.9563 (Ausbau Damaschkestraße) um 70.000 EUR auf 10.000 EUR,

1.7000.9508 um 40.000 EUR auf 10.000 EUR und
1.8159.9503 um 20.000 EUR auf 10.000 EUR

Die entsprechenden Haushaltsstellen sind im Jahr 2014 um diese Beträge zu erhöhen.

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt und die Rücklagenentnahme, die Volumina von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie die weiteren Bestandteile von Haushaltsplan und Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen sind entsprechend anzupassen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2013 wurden im Finanz- und Personalausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung vom 01.03.2013 gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.

 

 


Anwesend:

14

/ mit

12

gegen

2

Stimmen

(GRM Johrendt ist bei der Abstimmung nicht anwesend.)