Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Bubenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt)
für das Haushaltsjahr 2013
Vom (Ausfertigungsdatum)
Auf
Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.658.160 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.005.250 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
(Ausfertigung)
Die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sind wie folgt zu ändern und sodann auszufertigen:
- der
Ansatz bei Haushaltsstelle 0.3400.7091 wird um 7.000 EUR erhöht (Zuschuss
Heimatverein)
- gekürzt
werden die Ansätze bei den Haushaltsstellen
1.6300.9563 (Ausbau Damaschkestraße) um 70.000 EUR auf 10.000 EUR,
1.7000.9508 um 40.000 EUR auf 10.000 EUR
und
1.8159.9503 um 20.000 EUR auf 10.000 EUR
Die entsprechenden Haushaltsstellen sind im Jahr 2014 um diese Beträge zu erhöhen.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt und die Rücklagenentnahme, die Volumina von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie die weiteren Bestandteile von Haushaltsplan und Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen sind entsprechend anzupassen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2013 wurden im Finanz- und Personalausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung vom 01.03.2013 gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.
Anwesend: |
14 |
/ mit |
12 |
gegen |
2 |
Stimmen |
(GRM Johrendt ist bei der Abstimmung nicht anwesend.)