Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat – abweichend von/ergänzend zu den bisher getroffenen Entscheidungen – die teiltransparente Lärmschutzwand lediglich im Bereich des Brückenbauwerks durchführen zu lassen, sofern die Höhe der addierten Glaselemente mindestens 3,50 m beträgt; auf eine transparente Ausführung lediglich der obersten beiden Elemente wird verzichtet. Die hierzu notwendigen Mittel, auch für evtl. zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen, werden von der Gemeinde übernommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Vereinbarungen mit der DB abzuschließen.


Wortprotokoll:

 

Der Bau- und Umweltausschusssitzung vorausgegangen war ein Ortstermin am Haltepunkt der DB in Bubenreuth. Dort versuchte Herr Dipl.-Ing. Hahn von der Planungsgruppe Strunz die zu erwartenden Auswirkungen der Lärmschutzwände auf das Ortsbild von Bubenreuth den Gemeinderatsmitgliedern ein wenig näher zu bringen und ihnen einen etwas bildlicheren Eindruck von der zukünftigen Situation zu verschaffen.

 

In der anschließenden Sitzung wird noch einmal anhand von Fotomontagen und Grafiken die Situation möglichst anschaulich darzustellen versucht.

 

Nach ausführlicher Diskussion kommt der Bau- und Umweltausschuss zu dem Entschluss, dem Gemeinderat lediglich eine teiltransparente Ausführung der Lärmschutzwände im Bereich des Brückenbauwerks zu empfehlen, da hier die verglaste, durchsichtige Fläche relativ großzügig ausgeführt werden kann. Von einer transparenten Gestaltung lediglich der 2 obersten Elemente der Lärmschutzwand nördlich und südlich davon sollte Abstand genommen werden, da die zu erwartenden Kosten in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen.

 

Die wahrscheinlichen Mehrkosten für die Gemeinde sind vom zuständigen Planungsbüro Möhler+Partner lediglich an Hand von Regelsätzen geschätzt und können demgemäß noch nicht genau festgelegt werden; der genannte Rahmen dürfte aber auf Grund der heute zu treffenden gemeindlichen Entscheidung nicht wesentlich nach oben abweichen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen