Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt das vom Büro Ulm vorgeschlagene Maßnahmenkonzept zur Kenntnis und erteilt gleichzeitig dem Ersten Bürgermeister die Be­fugnis, nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, einen zielgerichteten Bauan­trag zu stellen.


Sachverhalt:

 

Bei der Generalsanierung der Grundschule in den Jahren 2006/2008 wurde aus zu­schussrechtlichen Gründen bewusst darauf verzichtet, die ursprüngliche Mehrzweckhallennutzung beizubehalten und die Anlage stattdessen in eine reine Turnhalle – mit überwiegend schulischer Nutzung – umzubauen. Eine gelegentliche, untergeordnete Nutzung für andere als sportliche Zwecke, z.B. Konzertveranstaltungen, Bürgerversammlungen etc., wurde seitens der Regierung von Mittelfranken als nicht zuschussschädlich angesehen.

 

Allerdings sieht das Landratsamt Erlangen-Höchstadt, zuständig für die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des § 47 der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) bei der Masse an verschiedenen, nicht sportlichen Veranstaltungen, die teilweise regelmäßig stattfinden (z.B. jährlich), das Erfordernis der „nur vorübergehenden Durchführung“ als nicht mehr gegeben an und hat bereits angekündigt, derartige Veranstaltungen nicht mehr zu tolerieren. Es wäre dann nicht mehr möglich, Faschingsveranstaltungen, Konzerte oder Bürgerversammlungen in der Turnhalle durchzuführen.

 

Die Problematik der „Mehrzwecknutzung“ von zuschussgeförderten Turnhallen hat zwischenzeitlich auch die Regierung von Mittelfranken erkannt und sieht es nach Auskunft der für die Gewährung von Zuschüssen zuständigen Stelle als nicht mehr zuschussschädlich an, wenn diese Turnhallen einer Mehrzwecknutzung zugeführt werden. Als einzige Bedingung wird genannt, dass die schulische/sportliche Nutzung überwiegen muss.

 

Da dem Gemeinderat sehr daran gelegen ist, dass auch weiterhin eine Nutzung zu nichtschulischen/nichtsportlichen Zwecken möglich ist, wurden in den Haushaltsberatungen bereits 60.000 EUR für die erforderliche brandschutztechnische Ertüchtigung der Turnhalle – Voraussetzung für eine Nutzungsänderung zur Mehrzweckhalle – für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehen. Die Verwaltung hat einen Planer beauftragt, der im Auftrag der Gemeinde auch mit dem Landratsamt geeignete, möglichst kostenschonende Maßnahmen abklärt, damit die Turnhalle einer Mehrzweckhallennutzung zugeführt werden kann.

 

Herr Dipl.-Ing. Ulm wird in der Sitzung das entsprechende Baukonzept, vorläufige Kosten und den weiteren Ablauf des Verfahrens (Baugenehmigung) ausführlich erläutern.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen