Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/4, Dompfaffstraße 19, wird unter folgenden Auflagen erteilt:

 

  • Der Doppelcarport darf keine Außenwände oder Tore/Türen etc. erhalten, lediglich eine Bedachung.
  • Von der Gehsteigkante ist ein ausreichend großer Abstand der Pfosten, mind. 1,0 m, einzuhalten.

 

Eine isolierte Befreiung im Sinne der BayBO sowie eine Abweichung von § 5 Abs. 3 der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung kann durch die Verwaltung erteilt werden.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wiesenweg“, außerhalb der dort festgesetzten Baugrenzen für Garagen. Eine (isolierte) Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes wäre notwendig, ebenso wie eine Abweichung von § 5 Abs. 3 der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung in Bezug auf den erforderlichen Stauraum.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen