Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Gemeinderats Eger, Greif, Paulus, Schelter-Kölpien und Seuberth sind nicht im Sinne des Art. 49 Gemeindeordnung persönlich beteiligt.

 


Wortprotokoll:

 

Zu Beginn der Beratung wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gemeinderats Eigentümer einer Fläche im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist. Jedoch erhebt sich die Frage, ob Fälle persönlicher Beteiligung im Sinne des Art. 49 Gemeindeordnung vorliegen, weil die Mitglieder des Gemeinderats Eger, Greif, Paulus, Schelter-Kölpien und Seuberth mit Eigentümern von an den Geltungsbereich angrenzenden Grundstücken verwandt sind. Die fraglichen Grundstücke liegen im Bannwald bzw. Landschaftsschutzgebiet. In der Erörterung der Thematik kommt der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan für diese Grundstücke keine Wirkungen entfaltet, sie insbesondere weder aufwertet noch (zusätzlich) belastet. Er verzichtet daher darauf, die Verwandtschaftsverhältnisse im einzelnen zu prüfen, und beschließt ohne die fünf genannten Mitglieder wie folgt:

 

 

 

 

 

 


Anwesend:

14

/ mit

9

gegen

0

Stimmen

(Die Mitglieder des Gemeinderats Eger, Greif, Paulus, Schelter-Kölpien und Seuberth nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)