Beschluss: in Ausschuss verwiesen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Angelegenheit soll im Bauausschuss vorberaten werden. Die Verwaltung wird gebeten, aussagefähige Unterlagen beizubringen.


Sachverhalt:

 

Mit Mail vom 18.07.2012 hat uns das mit den Planungen für den Streckenausbau beauftragte Ingenieurbüro Gauff mitgeteilt, dass und zu welchen Konditionen die von der Gemeinde im Planfeststellungsverfahren geforderte teiltransparente Gestaltung der Lärmschutzwände im Bereich insbesondere der S-Bahn-Haltestelle Bubenreuth möglich wäre. Der von dem Ingenieurbüro dargestellten Maximallösung ist der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung nicht gefolgt und hat auf eine transparente Ausführung nördlich und südlich der Haltestelle verzichtet; auf den Beschluss Nr. 46 vom 31.07.2012 wird Bezug genommen.

 

Nunmehr hat uns das von der Bahn ebenfalls beauftragte Ingenieurbüro Turner & Townsend mit Mail vom 22.11.2012 mitgeteilt dass es durch die seitens der Gemeinde favorisierte (teil-)transparente Ausbildung der östlichen Schallschutzwand im Bereich der Eisenbahnüberführung sowie des Bahnsteigs auf der gegenüberliegenden Westseite der Bahnanlage zu Pegelerhöhungen von bis zu ca. 0,5 dB(A) gegenüber der planfestgestellten Schallimmissionssituation kommt. Dies sei bedingt durch die geringere Absorptionswirkung der transparenten Einsätze in den Wänden. An den Gebäuden westlich der Bahn – betroffen sind die Gebäude Am Bahnhof 3 und Am Bahnhof 4 – bestehe bereits gemäß Planfeststellung ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen (die von der Bahn finanziert werden müssen). Die Änderungswünsche der Gemeinde führten jedoch zu zusätzlich erforderlichen Maßnahmen, deren Kosten von der Gemeinde zu tragen wären.

 

Wir haben sodann gebeten, diese weiteren Kosten zu ermitteln. Das von der Bahn beauftragte Ingenieurbüro für Schallschutz Möhler + Partner Ingenieure AG hat uns nun mit dem beigefügten Schreiben vom 06.12.2012 mitgeteilt, dass sich die Mehrkosten auf maximal 9.400 EUR belaufen dürften, darin enthalten sind die Kosten für die zusätzlichen passiven Maßnahmen in Höhe von 7.000 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer und ein Erhöhungsbetrag für die sogenannte „Außenraumentschädigung“, das ist eine Entschädigung für die nicht abschirmbare Lärmbelastung der Freiflächen des Anwesens Am Bahnhof 3.

 

Die von der Gemeinde gewünschte teiltransparente Ausführung der Lärmschutzwand kann folglich nur dann realisiert werden, wenn die Gemeinde zu den dafür anfallenden Kosten in Höhe von 27.500 EUR zusätzlich die Kosten für weitergehende passive Lärmschutzmaßnahmen in Höhe der oben genannten 9.400 EUR übernimmt. Andernfalls müsste auf die teiltransparente Ausführung der Lärmschutzwand verzichtet werden.

 

In der Beratung besteht Unsicherheit darüber, wie sich die beschlossene teiltransparente Ausführung der Wand in der Realität darstellt und folglich auch darüber, welchen Nutzen dies bringt. Die von den Bahnplanern überlassenen Skizzen über die Gestaltung der Lärmschutzwand sind wenig anschaulich und zeigen insbesondere nicht, in welchem Bereich sich der Bahnsteig der erneuerten S-Bahn-Haltestelle befindet.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen