Beschluss:

 

Der Arbeitskreis „Energiewende“ darf einen eigenen Internetauftritt unterhalten. Dessen Darstellungen und Inhalte bedürfen der (vorherigen) Genehmigung durch den Ersten Bürgermeister. Auf der offiziellen Homepage der Gemeinde wird (lediglich) ein Link zu diesem Internetauftritt gesetzt.

 


Wortprotokoll:

 

Um, wie vom Arbeitskreis für erforderlich erachtet, öffentlichkeitswirksam tätig werden und in den Dialog mit der Bürgerschaft treten zu können – etwa um noch nicht evaluierte Ideen und Projekte mit ihr zu diskutieren – bedürfe es eines eigenen Internetauftritts des Arbeitskreises.

 

Von der Verwaltung wurde dem Arbeitskreis im Vorfeld der Sitzung angeboten, die offizielle Homepage der Gemeinde zu benutzen, was der Arbeitskreis aber für zu aufwendig, umständlich und folglich für nicht praktikabel hält, weil es stets eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den in der Verwaltung mit der Pflege der Homepage betrauten Mitarbeitern erfordere und demnach keine tagaktuelle Gestaltung des Internetauftritts zulasse. Vielmehr solle über einen mit einem autorisierten Text versehenen Link auf der Homepage der Gemeinde auf die Website des Arbeitskreises weitergeleitet werden.

 

Seitens der Verwaltung werden Vorbehalte gegen dieses Vorgehen geltend gemacht, da die von dem Arbeitskreis auf seinem eigenen Internetauftritt dargestellten Inhalte und getätigten Aussagen letztlich der Gemeinde zuzurechnen sind und demnach vom Ersten Bürgermeister im Rahmen seines Vertretungsrechts verantwortet werden müssen.

 

Nach eingehender Abwägung beschließt der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen