Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Hinderungsgründe gegen das Nachrücken von Herrn Dr. Stephan Junger in den Gemeinderat vorliegen. Herr Dr. Junger folgt damit dem aus dem Gremium ausgeschiedenen Herrn Johannes Veith als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach.


Sachverhalt:

 

Nachdem Herr Johannes Veith aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist und Frau  Beatrix Hitthaler-Teller als erste Nachfolgerin auf der Liste der CSU die Übernahme des Mandates abgelehnt hat, haben wir gemäß Art. 48 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Art. 47 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz[1] (GLKrWG) mit Schreiben vom 20.12.2012 Herrn Dr. Stephan Junger als nächsten Listennachfolger (Art. 37 Abs. 1 GLKrWG[2]) darüber verständigt, dass nunmehr er in den Gemeinderat nachrückt. Mit Schreiben vom 21.12.2012 teilte Herr Dr. Junger mit, dass er die Wahl annimmt.

 

Über das Nachrücken entscheidet gem. Art. 48 Abs. 4 i.V.m. Art. 47 Abs. 4 GLKrWG[3] der Gemeinderat.

 

Danach nimmt der Erste Bürgermeister dem neuen Gemeinderatsmitglied den vorgeschriebenen Eid ab.



[1] in der bis 29.02.2012 geltenden Fassung (siehe § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 10. Februar 2012)

[2] siehe Fußnote 1

[3] siehe Fußnote 1


Anwesend:

12

/ mit

12

gegen

0

Stimmen