Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass Frau Beatrix Hitthaler-Teller die Übernahme des Mandats als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied aus wichtigen Gründen ablehnt. Frau Hitthaler-Teller rückt deshalb nicht in den Gemeinderat nach.


Sachverhalt:

 

Mit dem Ausscheiden des über die Liste der CSU gewählten Gemeinderatsmitglieds  Johannes Veith rückt Frau Beatrix Hitthaler-Teller als erste Listennachfolgerin (Art. 37 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG[1]) in den Gemeinderat nach. Darüber wurde Frau Hitthaler-Teller mit Schreiben der Gemeinde vom 10.12.2012 gemäß Art. 48 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Art. 47 GLKrWG[2] verständigt. Mit Schreiben vom 18.12.2012 teilte Frau Hitthaler-Teller mit, dass sie ihr Nachrücken aus beruflichen und familiären Gründen ablehnt.

 

Über die Ablehnung des Mandats entscheidet gem. Art. 48 Abs. 4 i.V.m. Art. 47 Abs. 4 GLKrWG[3] der Gemeinderat.

 



[1] in der bis 29.02.2012 geltenden Fassung (siehe § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 10. Februar 2012)

[2] siehe Fußnote 1

[3] siehe Fußnote 1


Anwesend:

12

/ mit

12

gegen

0

Stimmen