Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass Frau Beatrix Hitthaler-Teller die Übernahme des Mandats als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied aus wichtigen Gründen ablehnt. Frau Hitthaler-Teller rückt deshalb nicht in den Gemeinderat nach.
Sachverhalt:
Mit dem Ausscheiden des über die Liste der CSU gewählten Gemeinderatsmitglieds Johannes Veith rückt Frau Beatrix Hitthaler-Teller als erste Listennachfolgerin (Art. 37 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG[1]) in den Gemeinderat nach. Darüber wurde Frau Hitthaler-Teller mit Schreiben der Gemeinde vom 10.12.2012 gemäß Art. 48 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Art. 47 GLKrWG[2] verständigt. Mit Schreiben vom 18.12.2012 teilte Frau Hitthaler-Teller mit, dass sie ihr Nachrücken aus beruflichen und familiären Gründen ablehnt.
Über die Ablehnung des Mandats entscheidet gem. Art. 48 Abs. 4 i.V.m. Art. 47 Abs. 4 GLKrWG[3] der Gemeinderat.
Anwesend: |
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