Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass Herr Johannes Veith sein Mandat als Gemeinderatsmitglied aus wichtigen Gründen nicht mehr länger ausüben kann und entlässt ihn aus diesem Ehrenamt.


Sachverhalt:

 

Herr Johannes Veith hat mit Schreiben vom 05.12.2012 mitgeteilt, dass er sein Mandat als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied aus familiären und beruflichen Gründen nicht ordnungsgemäß ausüben kann und es deshalb niederlegen möchte. Er bittet den Gemeinderat, ihn in der nächstmöglichen Sitzung von dem Amt zu entbinden.

 

Ein Ehrenamt kann gemäß Art. 19 Abs. 1 Gemeindeordnung (nur) aus wichtigen Gründen niedergelegt werden. Die von GRM Veith dargelegten Umstände sind wichtige Gründe im Sinne dieser Bestimmung.

 

Über die Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied muss der Gemeinderat entscheiden (Art. 48 Abs. 4 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz in der bis 29.02.2012 geltenden Fassung; siehe § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 10. Februar 2012).


Anwesend:

13

/ mit

12

gegen

0

Stimmen

(GRM Veith hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Abstimmung mitgewirkt.)