Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 412/15 (TF), Nähe Johannesstraße 11, wird – so wie beantragt – erteilt. Die gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung ist einzuhalten.


Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bubenreuth in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). Ein Bebauungsplan ist nicht aufgestellt.

 

Die Bebauung richtet sich nach den Vorgaben des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). So weit ersichtlich, werden die Voraussetzungen des § 34 BauGB eingehalten, nachbarschützende Vorschriften eingehalten und Belange der Gemeinde Bubenreuth nicht berührt.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen