Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Da das Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 485/155 und 485/776, Nähe Elias-Placht-Straße, eindeutig einen Präzedenzfall darstellt und auch ortsbildverändernden Charakter aufweist, wird die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung überwiesen.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bubenreuth; es besteht für dieses Gebiet aber kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben würde an der recht schmalen „Elias-Placht-Straße“ angrenzen, auf deren gesamter Länge keine direkten Zufahrten zu Wohnbebauung vorkommen. Es liegen lediglich die Gärten sowohl von Häusern der Damaschkestraße als auch der Schönbacher Straße an; teilweise mit Garagen oder kleineren Werkstattgebäuden bebaut, mit der Orientierung hin zur Elias-Placht-Straße.

 

In der Kürze der Zeit konnte die Verwaltung die Sachlage noch nicht abschließend klären, dementsprechend auch keine Empfehlung aussprechen. Da das Bauvorhaben aber eindeutig einen Präzedenzfall darstellt und durchaus auch ortsbildverändernden Charakter aufweist, wird empfohlen, die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

 


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen