Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth bemüht sich um die Rückübereignung der dem Feuerwehrmuseum der Stadt Nürnberg zugewendeten Fahrzeuge. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Verhandlungen mit der Stadt Nürnberg zu führen.

 

Wenn und soweit die Rückübereignung der historischen Fahrzeuge gelingt, schenkt die Gemeinde sie dem Verein Freiwillige Feuerwehr Bubenreuth e.V. Der Erste Bürgermeister wird für diesen Fall beauftragt, einen entsprechenden Schenkungsvertrag mit dem Verein abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Auf das beigefügte Schreiben des Vereins Freiwillige Feuerwehr Bubenreuth e. V. vom 14.08.2012 wird Bezug genommen.

 

Die selbstfahrenden Drehleiter, eine handgezogene zweiachsige Motorspritze und eine pferdegezogene zweiachsige Handdruckspritze wurden im Jahr 2003 per Schenkungsvertrag der Stadt Nürnberg zum Aufbau eines Feuerwehrmuseums übereignet. Die Schenkung stand unter dem Vorbehalt, dass die Geräte wieder in das Eigentum der Gemeinde Bubenreuth zurückfallen, sollte binnen 10 Jahren das Museum nicht zustande kommen. Diese „automatische“ Rückübereignung wird nicht eintreten, da das Feuerwehrmuseum der Stadt Nürnberg mittlerweile existiert. Allerdings ist es wohl so, dass dem Museum für die Drehleiter die erforderliche Ausstellungs- bzw. Depotfläche momentan nicht zur Verfügung steht. Die Stadt Nürnberg hat deshalb zu erkennen gegeben, dass sie sich einem förmlich geäußerten Wunsch der Gemeinde Bubenreuth auf Rückübereignung der Drehleiter nicht verschließen werde (tatsächlich befindet sich das Fahrzeug ohnehin schon seit einigen Jahren in der Obhut des Vereins Freiwillige Feuerwehr Bubenreuth e. V.). Die Stadt Nürnberg wolle aber erst noch prüfen, wie sich die zur Aufhebung der Schenkung bezüglich der weiteren Geräte verhalten werde.

 

Dem Verein Freiwillige Feuerwehr Bubenreuth e. V. wurde nach dessen eigenem Bekunden von Dritten zugesagt, die Fahrzeuge auf privaten Grundstücken ab- bzw. unterzustellen. In gemeindlichen Liegenschaften können die Fahrzeuge nicht untergebracht werden, insbesondere nicht in oder am Feuerwehrgerätehaus.

 

Der Feuerwehrverein bestätigt, dass er für alle weiteren Unterhaltungskosten der historischen Fahrzeuge, auch für die Versicherungsbeiträge, aufkommen werde. Der Gemeinde Bubenreuth sollen demnach keine Kosten entstehen. Unter diesen Umständen wäre es sinnvoll, dass die Gemeinde das von der Stadt Nürnberg rückübereignete historische Gerät dem Feuerwehrverein schenkt.


Anwesend:

12

/ mit

12

gegen

0

Stimmen