Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende gibt folgendes zur Kenntnis:

 

  1. Hinweis auf die Absperrbügel am südlichen Zugang zum Eichenplatz. Diese sehen zwar nicht besonders gut aus, sind aber wegen der ständig durchrasenden Radfahrer aus Sicherheitsgründen notwendig geworden.

 

  1. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könnten Name und Anschrift von Antragstellern in baurechtlichen Verfahren auch in der Sitzungsladung etc. genannt werden. Mehrheitlich ist der Bau- und Umweltausschuss aber der Meinung, dass es beim anonymisierten „N.N.“ bleiben soll; die Aufgaben des Ausschusses können deswegen trotzdem erfüllt werden.

 

 

Aus den Reihen der anwesenden Ausschussmitglieder werden folgende anfragen gestellt:

 

  1. GRM Winkelmann spricht wiederholt die defekten Absperrbügel vom Geh- und Radweg zum Haltepunkt der DB an. Seiner Meinung nach können Radfahrer ungebremst über die Serpentinen auf den Radweg rasen und stellen so eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Der Vorsitzende will sich der Sache annehmen und evtl. den Bauhof um Abhilfe bitten, obwohl die Absperrbügel Bahneigentum sind und auch auf Bahngrund liegen.

 

  1. GRM Sprogar fragt an, ob der Vollzug der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung durch die Verwaltung in angemessener Weise überprüft wird. Der Leiter des Bauamts teilt mit, dass eine Überprüfung bisher nicht im Aufgabenkatalog des Bauamts enthalten war, seitens der Verwaltung aber auch schon erörtert wurde. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung sind allerdings sehr beschränkt und müssten dem Bauamt in Erlangen überlassen werden; die Rolle der Gemeinde würde sich auf eine reine Überwachungs- und Meldefunktion beschränken. In der Diskussion drängt GRM Winkelmann aber nachdrücklich auf die Durchführung entsprechender Kontrollmechanismen während GRM Seuberth auch Schwierigkeiten beim rechtlichen Vollzug erkennt. Der Vorsitzende sagt zu, sich für eine Lösung des Problems einzusetzen.

 

  1. GRM Paulus fragt an, ob auch das Dach der Aufbereitungsanlage erneuert wird; hierzu wäre Ihrer Meinung nach ein Mandat des Gemeinderates notwendig. Der Vorsitzende teilt mit, dass nicht das komplette Dach erneuert wird, sondern nur Arbeiten in Zusammenhang mit der Installation der Photovoltaikanlage durchgeführt werden.

 

  1. GRM Hauke möchte wissen, ob es möglich sei, die Eigentümer von Grundstücken, die ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen (in den Gehsteig wachsende Bäume und Sträucher, nicht gereinigte Gossen etc.), schriftlich auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften hinzuweisen. Der Leiter des Bauamts erklärte, dass dies in einem zweistufigen Verfahren fallweise bereits praktiziert wird, eine systematische Kontrolle aber aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen kann.