Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 486/6, Damaschkestraße 59, wird erteilt. Es werden Befreiungen erteilt im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenzen und die geringfügige Erhöhung der Geschossflächenzahl (GFZ) auf 0,32. Für das Bauvorhaben sind, abweichend vom Bebauungsplan, 2 Stellplätze für KFZ zu errichten.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“. Mit Datum vom 28.08.2008, verlängert am 29.08.2011, wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bereits genehmigt. Der vorliegende Antrag auf Baugenehmigung umfasst nur ein Gebäude (straßenseitig).

 

Das geplante Wohngebäude weicht nicht wesentlich von dem im o.g. Vorbescheid dargestellten ab (Situierung des Hauptgebäudes und der Stellplätze). Generell wurde durch die Gemeinde einer Überschreitung der Baugrenzen bereits zugestimmt; die weiteren Vorgaben des Bebauungsplanes sollten jedoch eingehalten werden. Nach Prüfung durch die Verwaltung werden alle Vorgaben des aktuellen Bebauungsplanes Südhang eingehalten, lediglich die erlaubte Geschossflächenzahl von 0,3 wird geringfügig um 0,02 überschritten und beträgt somit 0,32. Das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen