Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt für die Jahresrechnung 2009 Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

 


Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2009 ist örtlich geprüft und ist durch einen, diesem Beschluss vorangehenden Beschluss (vom selben Sitzungstag) festgestellt worden (Beschluss unter TOP 62.1).

 

Nach Art. 102 Abs. 3 GO in der seit 01.08.2004 geltenden Fassung schließt sich an die Feststellung der Jahresrechnung unmittelbar die Entlastung an.

 

Der Erste Bürgermeister ist kraft seines Amtes von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung persönlich beteiligt. Der Gemeinderat muss gemäß Art. 49 Abs. 3 GO über seinen Ausschluss (ohne ihn selbst) entscheiden.

 

 

Beschluss:

 

Der Erste Bürgermeister wird wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

 

Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

 

 

Sodann entscheidet der Gemeinderat über die Entlastung.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.)