Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Die im Rechnungsjahr 2009 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2009 wird in der Fassung vom 11.06.2010 festgestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der der örtlichen Prüfung alsbald fest.

 

Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2009 in fünf Sitzungen vom 27.10.2010 bis 14.04.2011 geprüft. Die Verwaltung hat sich zu den im beigefügten Prüfungsbericht beschriebenen Feststellungen mit Schreiben vom 27.09.2011 ge­genüber dem Ausschuss geäußert und ihre Sicht der Dinge dargestellt sowie künftige Beachtung zugesichert. Mit Schreiben vom 15.02.2012 wurde der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.

 

Nachdem der Bericht zur Rechnungsprüfung 2009 keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild unmittelbar berühren oder die nach Art. 102 Abs. 3 GO noch einer weiteren Aufklärung bedürften, ist nunmehr über die Feststellung zu beschließen.

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen