Beschluss: zurückgestellt

Wortprotokoll:

 

Ohne Beschluss wird der überarbeitete Bebauungsvorschlag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 437/5, Rathsberger Steige 21, zur Kenntnis genommen. Da im Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) noch Bedenken bestehen, so z.B. ob sich das geplante Bauvorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, reichen die vorliegenden Unterlagen zur Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens nicht aus. Die Verwaltung wird daher beauftragt, einen Ortstermin anzusetzen, um den Mitgliedern des Gemeinderates die Möglichkeit zu geben, sich ein Bild von den zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens zu machen.