Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat von Bubenreuth nimmt die von dem Planungsbüro „Projekt 4“ in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ausgearbeiteten Vorentwürfe des Bebauungsplans „Rothweiher“ nach dem Stand vom 30.11.2011 sowie der im Parallelverfahren durchzuführenden (2.) Änderung des Flächennutzungsplans nach dem Stand vom 23.11.2011 mit der Maßgabe an, dass die Erkenntnisse aus dem heute vorgestellten Lärmgutachten (Endausfertigung: 21.09.2012; Ergänzung d. Verf.) in den Vorentwurf des Bebauungsplans eingearbeitet werden, und beauftragt die Verwaltung, auf diesen Grundlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


(Nach Aufruf des Unterpunktes erklärt Erster Bürgermeister Greif, dass er persönlich beteiligt ist und übergibt den Vorsitz an Zweiten Bürgermeister Seuberth.)

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 31.01.2012 wurde beschlossen, den (nicht beschlussmäßig behandelten) Vorentwurf des Bebauungsplans und die zu seiner Aufstellung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen einer Bürgerversammlung vorzustellen und die Planung mit den Bürgern zu erörtern.

 

Die Bürgerversammlung hat am 08.03.2012 stattgefunden, die dort geäußerten Anregungen und Bedenken wurden in der Gemeinderatssitzung am 27.03.2012 behandelt. Dabei wurde der Verwaltung aufgegeben, zur straßenverkehrstechnischen Anbindung des Gebiets ein Verkehrsgutachten einzuholen, mit dem geklärt werden sollte,

  • ob die neuen Bauflächen über die Scherleshofer Straße ausreichend angebunden werden können und
  • ob der zu erwartende zusätzliche Verkehr – auch aus dem möglichen Baugebiet „Sonnenhügel“ der Stadt Baiersdorf – über die Scherleshofer Straße ohne wesentliche Beeinträchtigung der derzeitigen Situation abgewickelt werden kann.
  • In die Betrachtung sollte auch die Möglichkeit einer Spange durch das Hoffeld mit ihren Kosten und Nutzen einbezogen werden.

 

Bereits mit Beschluss vom 28.02.2012 hatte der Gemeinderat (im nichtöffentlichen Teil der Sitzung) eine schalltechnische Untersuchung des Gesamtortes unter besonderer Würdigung der Situation des Baugebiets „Rothweiher“ in Auftrag gegeben.

 

Beide Gutachten liegen vor und wurden unter den beiden vorangegangenen Unterpunkten des Tagesordnungspunktes vorgestellt.

 

Die Scherleshofer Straße erlaubt demnach die verkehrstechnische Anbindung des Gebiets, insbesondere ist sie gut in der Lage, den zu erwartenden zusätzlichen Verkehr aufzunehmen und abzuführen; unter Umständen ist aber eine Ampelregelung an der Einmündung in die Hauptstraße erforderlich. Die Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs auf die Lärmsituation werden als „äußerst gering“ beschrieben.

 

Zum Schutz des Baugebiets vor Verkehrs- und Anlagenlärm (Scherleshofer Straße, Sportgelände, Bolz- und Spielplatz) bedarf es einer kleinen Lärmschutzanlage sowie zusätzlicher Maßnahmen des passiven Schallschutzes (Schallschutzfenster, Lüftungsanlagen, Wohnräume auf der schallabgewandten Seite der Gebäude).

 

In der Aussprache erklärt GRM Karl, dass die SPD-Fraktion das Baugebiet für überdimensioniert halte und deshalb dem Vorentwurf nicht zustimmen könne.

 

GRM Horner hält das Gebiet nicht mehr für erforderlich, da der Schweinemastbetrieb nun nicht wie bisher befürchtet auf Bräuningshofer Flur nördlich der Vogelsiedlung, sondern aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung (VGH-Beschluss) an der Gemarkungsgrenze nach Igelsdorf errichtet werden kann. Außerdem verlaufe über das Gebiet die Trasse der Hochwasserableitung. Die Planungen für den dort noch auszuführenden zweiten Bauabschnitt seien noch nicht abgeschlossen.

 

GRM Horner stellt deshalb folgenden

 

1. Antrag:

 

TOP 52.3 möge abgesetzt werden.

 

und folgenden

 

2. Antrag:

 

Über den 1. Antrag möge namentlich abgestimmt werden.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den 2. Antrag abstimmen:

 

Anwesend:

16

/ mit

1

gegen

14

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt.)

 

 

Ohne weitere Beratung wird sodann über den 1. Antrag abgestimmt:

 

Anwesend:

16

/ mit

4

gegen

11

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt.)

 

Nach Abschluss der Beratung beschließt der Gemeinderat wie folgt:


Anwesend:

16

/ mit

9

gegen

6

Stimmen

(Erster Bürgermeister Greif nimmt wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil. GRM Horner und GRM Karl stimmen mit „nein".)