Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Überschreitung des 20-Meter-Schutzstreifens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/101, Nähe Birkenallee 123, kann in Aussicht gestellt werden, da durch diese Maßnahme die ursprünglichen Intentionen der Gemeinde zum Schutze des Ortsrandes und der Erhaltung schützenswerter Anpflanzungen nicht tangiert werden. Es muss allerdings rechtlich verbindlich sichergestellt werden, dass der betroffene Einzelbaum tatsächlich erhalten bleibt. Sollte durch irgendwelche, im Moment nicht absehbare, Umstände der Baum dennoch entfernt werden müssen, so ist entweder der 20-Meter-Schutzstreifen einzuhalten oder im Einvernehmen mit der Gemeinde durch den Grundstückseigentümer geeignete Kompensationsmaßnahmen vorzusehen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 24.04.2012 hat der Bau- und Umweltausschuss die baurechtlichen Gegebenheiten zur Bebauung der o.g. Grundstücke geschaffen und vom Landratsamt wurde zwischenzeitlich der Antrag auf Vorbescheid auch genehmigt.

 

Im Zuge der konkreten Planungen durch den von den Bauherren beauftragten Architekten wurde festgestellt, dass eine alte Eiche wohl zu nahe an einem der geplanten Gebäude liegen würde und damit entfernt werden müsste. Dies wollen Planer und Bauherren in jedem Fall vermeiden und den Baum erhalten. Hierzu müsste das ganze Gebäude aber ca. 3 m in südliche Richtung verschoben werden und würde somit den vom Bau- und Umweltausschuss auch für dieses Grundstück geforderten 20-Meter-Schutzstreifen am Ortsrand tangieren.

 

Da der angesprochene Schutzstreifen zum einen der Formung des Ortsrandes, zum anderen aber auch dem Erhalt möglichst vieler Bäume etc. in diesem Bereich dienen soll, wäre es nicht wünschenswert, nur um den 20-Meter-Bereich unbedingt einhalten zu können, an anderer Stelle schützenswerten Baumbestand entfernen zu müssen um das Bauvorhaben verwirklichen zu können.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, nach Abwägung des geplanten Schutzzweckes des 20-Meter-Schutzstreifens und der berechtigten Interessen der Bauherren, einer Überbauung des Schutzstreifens um ca. 3 m zuzustimmen, da hierdurch ein schützenswerter Einzelbaum erhalten werden könnte und der fragliche Bereich innerhalb des Schutzstreifen sowieso keinen zu erhaltenden Bewuchs aufweist. Der Ortsrand würde nach Meinung der Verwaltung durch diese ausnahmsweise Überschreitung auch nicht negativ beeinträchtigt.

 


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen