Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/362, Am Sandberg 3, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Trotz der geringfügigen Überschreitung der erlaubten GFZ um 0,04 auf 0,34 kann das Genehmigungsfreistellungsverfahren angewandt werden.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5/3 „Südhang“. Die Baugrenzen werden eingehalten und lediglich die erlaubte GFZ von 0,3 wird um 0,04 auf 0,34 erhöht. Da die aktuelle Baunutzungsverordnung eine GFZ in allgemeinen Wohngebieten von 1,2 erlaubt und der geplante Anbau auch nicht die Vorgaben der geplanten Bebauungsplanänderung im Bereich „Südhang“ überschreitet, sollte dem Antrag stattgegeben werden. Wegen der Geringfügigkeit der Überschreitung der Festsetzungen des Bebauungsplans besteht Einverständnis, auch das Genehmigungsfreistellungsverfahren anzuwenden.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen