Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur beabsichtigten Nutzungsänderung von Verkaufs- und Lagerflächen in Werkstatt- und Lagerflächen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/139, Schönbacher Straße 1 b, kann in Aussicht gestellt werden. Sobald die für das Verfahren notwendigen Antragsunterlagen vorliegen, kann der Erste Bürgermeister die Angelegenheit ohne nochmalige Vorlage im Bau- und Umweltausschuss an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt befürwortend weiterleiten.


Sachverhalt:

 

Das Gebäude für die beantragte Nutzungsänderung liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Nach dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bubenreuth ist das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen, eine gewerbliche Nutzung daher grundsätzlich möglich. Auch die geplante Nutzung als Werkstatt/Lager für einen Dachdecker-/Spenglerbetrieb ist möglich. Das bestehende Gewerbe wird im gleichen Gebietstyp bereits in der Joseph-Otto-Kolb-Straße betrieben, ohne dass der Verwaltung nennenswerte Probleme mit der Nachbarschaft bekannt wären. Da es sich hier lediglich um eine Nutzungsänderung handelt und die Gemeinde zudem den Verbleib bestehender lokaler Gewerbetreibender im Gemeindegebiet unterstützen möchte, empfiehlt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung in Aussicht zu stellen.


Anwesend:

7

/ mit

7

gegen

0

Stimmen