(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Ralf Kühnlein von Höhnen & Partner Ingenieurgesellschaft, Bamberg, als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

Wortprotokoll:

 

Der Gutachter beschreibt zunächst seine Vorgehensweise. Demnach wurden zunächst an mehreren Messpunkten, insbesondere auch an betroffenen Verkehrsknoten (Einmündungen der Bussardstraße in die Scherleshofer Straße, der Scherleshofer Straße in die Hauptstraße, der Birkenallee in die Hauptstraße, der Straße Am Entlesbach in die Hauptstraße u.a.), umfangreiche, sich über eine ganze Woche erstreckende Verkehrszählungen durchgeführt. In die örtlich erhobenen Daten wurden sodann die Ergebnisse überörtlicher Verkehrsermittlungen einbezogen und daraus eine Verkehrsanalyse erstellt.

 

Im Anschluss habe er nach einem standardisierten Verfahren eine Verkehrsaufkommensberechnung für das Rothweihergebiet entsprechend dessen Gebietstyp als „Allgemeines Wohngebiet“ durchgeführt, wobei ein maximales Verkehrsaufkommen zugrunde gelegt und selbst ein zusätzlicher Verkehr berücksichtigt wurde, der aus dem von der Stadt Baiersdorf am Rande von Igelsdorf geplanten (nunmehr aber nicht mehr weiter verfolgten) Wohnbaugebiet „Am Sonnenhügel“ zu erwarten war.

 

Die Berechnung habe ergeben, dass die Scherleshofer Straße mit maximal 685 zusätzlichen Fahrten täglich belastet wird. Das entspricht einer Zunahme von 26 % im Bereich der Gartenstraße (bisher: 2.665 Fahrten/künftig: 3.350 Fahrten) und von 48 % im Bereich südlich der Bussardstraße (1.415/2.100). In der Spitzenstunde am Vormittag seien künftig 48 und in der am Nachmittag 55 zusätzliche Kfz zu erwarten.

 

Der Scherleshofer Straße komme bisher schon eine wichtige Sammelfunktion im örtlichen Verkehrsnetz zu und sie sei überdies Teil der Gemeindeverbindungsstraße Bubenreuth – Igelsdorf. Sie sei damit als dörfliche Hauptstraße nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt 06) der Kategorie HS IV zuzuordnen. Dies zeige auch ihr Ausbaustand mit einer Fahrbahnbreite von ca. 6,0 m, der den typischen Begegnungsfall Lkw/Pkw ermögliche, eingeschränkt auch die Begegnung zweier Lkws. Gemäß RASt 06 erlauben Sammelstraßen eine mögliche Verkehrsstärke von 400 Kfz/Stunde bis 1.000 Kfz/Stunde. Damit liege der ohnehin großzügig berechnete Prognoseverkehr mit maximal 275 Kfz/Stunde noch weit unterhalb der Richtwerte.

 

Auch die mit dem zusätzlichen Verkehr einhergehende Zunahme des Verkehrslärms betrage nur zwischen 0,7 dB(A) und 1,5 dB(A), womit ein Anspruch auf Maßnahmen nach der Verkehrslärmschutzverordnung nicht ausgelöst werde.

 

Kritisch ist jedoch die Verkehrszunahme an der Einmündung der Scherleshofer Straße und der Hans-Paulus-Straße in die Hauptstraße zu sehen. Diese nur befriedigend ausgebaute Kreuzung sei bereits jetzt mit täglich rund 10.100 Kfz belastet. Zu befürchten sei im angenommenen ungünstigsten Fall, dass dort für den aus der Hans-Paulus-Straße kommenden Verkehr Wartezeiten von 45 Sekunden und mehr entstünden. Dies bedeute, dass die Kreuzung an ihre Kapazitätsgrenze gelangt sei, bei der geringe Verschlechterungen der Einflussgrößen zum Verkehrszusammenbruch führten. Sollte dies nach vollständiger Belegung des Baugebiets zu beobachten sein, müsste eine „Vollsignalisierung“ eingerichtet werden, d.h. die Kreuzung wäre mit einer Ampel zu regeln.

 

Als Fazit hält der Gutachter fest, dass die berechneten zusätzlichen Verkehre aus dem Gebiet Rothweiher der Gemeinde Bubenreuth – gegebenenfalls auch aus dem Gebiet Am Sonnenhügel in Igelsdorf – vom vorhandenen Straßennetz in Bubenreuth aufgenommen und abgewickelt werden können, insbesondere erlaube die Scherleshofer Straße hinsichtlich ihres vorhandenen Straßenquerschnitts und der ihr bisher schon zukommenden Straßenkategorie diese Zunahme. Die geringfügige Erhöhung des Verkehrslärms sei praktisch nicht wahrnehmbar.

 

Schließlich greift der Gutachter den Vorschlag der Bürgerversammlung auf, zur Entlastung der Scherleshofer Straße abzweigend von der Neuen Straße durch das sogenannte „Hoffeld“ eine Straße bis zu dem Rothweihergebiet neu anzulegen. Für diese rund 800 m lange „Spange“ sei mit Baukosten nicht unter 1,0 Mio. EUR zu rechnen, weshalb sie als reine Umfahrungsstraße kein ausreichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweise. Sollte aber das Gewerbegebiet Hoffeld einmal erschlossen werden, sei die Fortführung der Erschließungsstraße bis zum Rothweihergebiet durchaus sinnvoll.

 

In der Aussprache bezweifelt GRM Winkelmann die Aussage des Gutachters zu dem von dem zusätzlichen Verkehr in der Scherleshofer Straße erzeugten Lärm. Die nach dessen Meinung objektiv kaum wahrnehmbare Zunahme des Lärms werde möglicherweise von den betroffenen Anliegern der Scherleshofer Straße subjektiv als wesentlich stärker empfunden.