(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Hans Högg von Möhler + Partner Ingenieure AG, Bamberg, als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

Wortprotokoll:

 

Der Gutachter stellt die Ergebnisse seiner Lärmuntersuchung des Plangebiets „Rothweiher“ vor, das als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden soll. Auch das Plangebiet leidet wie ganz Bubenreuth unter dem Verkehrslärm. Dabei überwiegt tagsüber der Straßenlärm den Bahnlärm, wohingegen sich die Situation nachts umkehrt (tags: Straßenlärm 65 %, Bahnlärm 35 %; nachts Straßenlärm 25 %, Bahnlärm 75 %).

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplans maßgeblich sind zunächst die im Städtebau für allgemeine Wohngebiete geltenden Richtwerte der DIN 18005 mit 55/45 dB(A) tags/nachts. Ohne weitere Lärmschutzmaßnahmen kann der maßgebliche Richtwert tagsüber für nahezu das gesamte Gebiet eingehalten werden, ausgenommen jedoch ein etwa 30 m breiter, unmittelbar an die Scherleshofer Straße angrenzender Streifen, der vor dem Lärm dieser Straße durch eine kleine Schutzwand von 2,5 m Höhe geschützt werden müsste.

 

Nachts allerdings kann der Richtwert von 45 dB(A) nahezu im gesamten Plangebiet und der Grenzwert nach der Verkehrslärmschutzverordnung von 49 dB(A) noch im westlichen Bereich des Gebiets nicht eingehalten werden. Während sich die bloße Überschreitung des Richtwertes (bis hin zum Grenzwert) mit besonderen städtebaulichen Bedingungen rechtfertigen lässt, erfordert die Überschreitung des Grenzwertes einen Schallschutz. Da Maßnahmen des aktiven Schallschutzes nicht zum Ziel führen, bedarf es im westlichen Bereich des Gebiets passiver Schallschutzmaßnahmen an den zu errichtenden Wohngebäuden, für die entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen sind (Fenster schutzbedürftiger Aufenthaltsräume nur an der dem Lärm abgewandten Seite der Gebäude, Wintergärten, Prallscheiben, Schallschutzloggien, vorgehängte Fassaden, schalldämmende Lüftungseinrichtungen).

 

Insgesamt bewertet der Gutachter die Immissionssituation des Rothweihergebiets als wesentlich günstiger als die der Posteläcker.

 

In der Aussprache wird die Frage aufgeworfen, ob die schalltechnische Betrachtung auch den Lärm der in der Nähe befindlichen Sportanlage berücksichtigt. Dies bejaht der Gutachter; die Immissionen aus der Sport- und der Skate-Anlage, dem Bolz- und Kinderspielplatz würden von der an der Scherleshofer Straße erforderlichen Lärmschutzwand abgefangen – weitergehender Maßnahmen bedürfe es nicht.