(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Herr Hans Högg von Möhler + Partner Ingenieure AG, Bamberg, als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

Wortprotokoll:

 

Herr Högg bezieht sich zunächst auf seinen Auftrag, wonach er die Lärmsituation im gesamten Ort untersuchen soll, vorrangig aber zunächst für die Bereiche „Posteläcker“ und „Rothweiher“. (Anm. d. Verf.: Für den erstgenannten Bereich liegt eine Anfrage der Bahn vor, die von der Gemeinde wissen möchte, ob die Lärmschutzanlage im Zuge des in nächster Zeit anstehenden Streckenausbaus nach den planfestgestellten Plänen oder nach Wunsch der Gemeinde in anderer Weise errichtet werden soll.)

 

Der Sachverständige stellt seinem Gutachten voran, dass bei der Beurteilung von Verkehrslärm verschiedene Werte maßgeblich sind:

·         So gilt für städtebauliche Planungen die DIN 18005, die Richtwerte als Obergrenzen für Baugebietstypen vorgibt; für allgemeine Wohngebiete sind dies 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts; die Richtwerte dürfen unter bestimmten (hier nicht näher zu erläuternden) rechtfertigenden Gründen überschritten werden.

·         Für die Errichtung oder Erweiterung von Verkehrswegen schreibt die Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmissionsschutzverordnung – 16. BImSchV) Grenzwerte zwingend vor, und zwar bei Verkehrslärm, der auf allgemeine Wohngebiete einwirkt 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts; diese Werte sind zwingend auch in der Bauleitplanung einzuhalten.

·         Schließlich gehen das Umweltbundesamt und die Rechtsprechung davon aus, dass ab Pegelwerten von 65 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts Gesundheitsgefährdungen nicht mehr ausgeschlossen werden können.

 

Der Gutachter beleuchtet sodann die Lärmsituation der Posteläcker zum einen wie sie sich darstellt, wenn von der Bahn lediglich eine 3,5 m hohe Lärmschutzwand außen an der Trasse und eine 4,0 m hohe Mittelwand (Höhe über Schienenoberkante) zwischen dem zweiten und dem dritten Gleis entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss errichtet würde („Planfall“) und zum anderen für den Fall, dass für eine beabsichtigte Wohnbebauung ein „modifiziertes aktives Schallschutzkonzept“ zum Tragen käme. Dabei geht er von prognostizierten Verkehrsmengen auf Straßen und Schienen aus – bei letzteren von den von der Bahn ihren Planungen zugrundegelegten Mengenangaben.

 

Festzustellen sei für den Planfall zudem, dass die Lärmbelastung des Gebiets tagsüber zu rund 90 % und nachts zu 60 % vom Straßenverkehr herrühre, wohingegen der Anteil der Bahn lediglich die restlichen 10 % tags und 40 % nachts ausmache. Da demnach der auf die Posteläcker einwirkende Lärm hauptsächlich vom Straßenverkehr verursacht werde, könne er durch die planfestgestellten Schallschutzmaßnahmen der Bahn auch nur ungenügend abgeschirmt werden.

 

So werden für eine Wohnbebauung

·         tagsüber die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung in nahezu der Hälfte des Gebiets überschritten und nur in einem schmalen Band entlang der Birkenallee die Richtwerte der DIN 18005 tagsüber eingehalten,

·         nachts die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung im gesamten Gebiet überschritten, wobei in der Hälfte des Gebiets die nächtliche Lärmbelastung sogar oberhalb der vom Umweltbundesamt gezogenen „Schmerzgrenze“ liegt.

 

Würde das modifizierte aktive Schallschutzkonzept verwirklicht, das beispielsweise in einer 10 m hohen Wall-/Wandkombination an der Ostseite der Bahntrasse bestehen könnte, die anstelle der 3,5 m hohen Lärmschutzwand zu errichten wäre, reduzierten sich die Pegel um 2 bis 3 dB(A) im Mittel, so dass tagsüber die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung im gesamten Gebiet eingehalten werden könnten, wohingegen im gesamten Gebiet die Grenzwerte nachts weiterhin überschritten würden. Daraus folge, dass für die Nacht zusätzliche Maßnahmen des passiven Schallschutzes an den Wohngebäuden vorgeschrieben werden müssten, etwa dass schutzbedürftige Aufenthaltsräume Fenster nur auf der dem Lärm abgewandten Seite erhalten oder dass sonstige baulich-technische Vorkehrungen zu treffen sind (z. B. Wintergärten, Prallscheiben, Schallschutzloggien, vorgehängte Fassaden, schalldämmende Lüftungseinrichtungen).

 

In der anschließenden Aussprache beantwortet der Gutachter die zahlreichen Fragen der Gemeinderatsmitglieder.