Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2011 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) vollständig erstellt und durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Sie wird nach Art. 102 Abs. 2 GO dem Gemeinderat vorgelegt, der dies zur Kenntnis nimmt.