Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

 

>> Satzung der Gemeinde Bubenreuth

zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung

 

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

 

 

Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende Satzung:

                                                                                             § 1     Änderung einer Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen der Gemeinde Bubenreuth (Ausbaubeitragssatzung– ABS) vom 10. August 2005 wird wie folgt geändert:

1.    § 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a)    Nr. 3.20 wird aufgehoben.

b)    Die bisherigen Nrn. 3.21 und 3.22 werden Nrn. 3.20 und 3.21.

2.    § 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Die Eigenbeteiligung der Gemeinde beträgt bei

11.     Maßnahmen an Ortsstraßen
(§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4.1, Nr. 5 und Nr. 6.1)

 

 

 

 

 

1.1  Anliegerstraßen

 

 

 

a)  Fahrbahn

35 v. H.

b)  Radwege

35 v. H.

c)  Gehwege

35 v. H.

d)  gemeinsame Geh- und Radwege

35 v. H.

e)  unselbständige Parkplätze

35 v. H.

f) Mehrzweckstreifen

35 v. H.

g)  Beleuchtung und Entwässerung

35 v. H.

h)  unselbständige Grünanlagen

35 v. H.

 

 

 

 

1.2  Haupterschließungsstraßen

 

 

 

a)  Fahrbahn

60 v. H.

b)  Radwege

45 v. H.

c)  Gehwege

45 v. H.

d)  gemeinsame Geh- und Radwege

45 v. H.

e)  unselbständige Parkplätze

45 v. H.

f)  Mehrzweckstreifen

45 v. H.

g)  Beleuchtung und Entwässerung

45 v. H.

h)  unselbständige Grünanlagen

45 v. H.

 

 

 

 

1.3  Hauptverkehrsstraßen

 

 

 

a)  Fahrbahn

75 v. H.

b)  Radwege

50 v. H.

c)  Gehwege

50 v. H.

d)  gemeinsame Geh- und Radwege

50 v. H.

e)  unselbständige Parkplätze

50 v. H.

f)  Mehrzweckstreifen

50 v. H.

g)  Beleuchtung und Entwässerung

50 v. H.

h)  unselbständige Grünanlagen

50 v. H.

 

 

 

 

2.       Maßnahmen an Ortsdurchfahrten

 

 

 

2.1     Überbreiten der Fahrbahn
(§ 5 Abs. 1 Nr. 2.1)

75 v. H.

 

 

2.2.    Gehwege der Ortsdurchfahrt

50 v. H.

          (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.2)

 

 

 

2.3.    Radwege der Ortsdurchfahrt

50 v. H.

          (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.3)

 

 

 

2.4     gemeinsame Geh‑ und Radwege der Ortsdurchfahrt

50 v. H.

          (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.4)

 

 

 


2.5     unselbständige Parkplätze
(§ 5 Abs. 1 Nr. 4.1)

50 v. H.

 

 

2.6     unselbständige Grünanlagen

50 v. H.

          (§ 5 Abs. 1 Nr. 6.1)

 

 

 

2.7     Beleuchtung und Entwässerung

50 v. H.

 

 

3.       Maßnahmen an beschränkt-öffentlichen Wegen

 

 

 

3.1     selbständige Gehwege
(§ 5 Abs. 1 Nr. 3.1)

45 v. H.

 

 

3.2.    selbständige Radwege
(§ 5 Abs. 1 Nr. 3.2)

55 v. H.

 

 

3.3.    selbständige gemeinsame Geh‑ und Radwege
(§ 5 Abs. 1 Nr. 3.3)

50 v. H.

 

 

3.4     unselbständige Grünanlagen

50 v. H.

          (§ 5 Abs. 1 Nr. 6.1)

 

 

 

3.5     Beleuchtung und Entwässerung

50 v. H.

 

 

 

 

4.       verkehrsberuhigte Bereiche

 

          (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.7)

 

 

 

4.1     als Anliegerstraße

 

          (§ 7 Abs. 4 Nr. 1)

 

 

 

a) Mischflächen

35 v. H.

b) für die übrigen Teileinrichtungen gelten die

Regelungen in Nr. 1.1 entsprechend

 

 

 

4.2     als Haupterschließungsstraße

 

          (§ 7 Abs. 4 Nr. 2)

 

 

 

a)  Mischflächen

55 v. H.

b)  für die übrigen Teileinrichtungen gelten die

     Regelungen in Nr. 1.2 entsprechend

 

 

 

 

 

5.       Fußgängerbereiche

50 v. H.

          (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.5)

 

 

 

6.       unbefahrbare Wohnwege

35 v. H.

          (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.4)

 

 

 

 

 

7.       selbständige Parkplätze
(§ 5 Abs. 1 Nr. 4.2)

 

55 v. H.

8.       selbständige Grünanlagen
(§ 5 Abs. 1 Nr. 6.2)

55 v. H.“

                                                                                                           § 2     Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 25. August 2005 in Kraft.

 

(Ausfertigung) <<


Sachverhalt:

 

Gemäß den unter TOP 34 der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2012 und unter TOP 45 der Gemeinderatssitzung vom 31.07.2012 gefassten Beschlüssen soll die Ausbaubeitragssatzung (ABS) vom 10.08.2005 in der dort genannten Weise geändert werden. Dazu bedarf es einer Änderungssatzung, wie sie in dem nachfolgenden Beschlussvorschlag wiedergegeben ist.

 

Die ABS wurde am 10.08.2005 ausgefertigt und am 17.08.2005 bekanntgemacht. Sie ist gemäß ihrem § 13 eine Woche nach ihrer Bekanntmachung, somit zum 25.08.2005, in Kraft getreten.

 

Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

16

/ mit

15

gegen

1

Stimme