Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschluss:

 

Der gemeinsame Antrag der CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 24.07.2012 wird angenommen.


Wortprotokoll:

 

Auf den der Niederschrift beigefügten gemeinsamen Antrag der CSU- und der SPD-Fraktion vom 24.07.2012 wird Bezug genommen.

 

In der Aussprache über den Antrag werden von der Verwaltung rechtliche Bedenken dahingehend vorgetragen, dass die vorgesehene Anhebung des gemeindlichen Anteils um 5, 10 und 15 Prozentpunkte das von der Verwaltungsrechtssprechung geforderte stimmige und vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof anerkannte Gefüge der Satzung zerstört. Mit der Änderung werde das System der vorteilsgerechten Abstufung verlassen, das eine Differenzierung nach Straßenkategorien und innerhalb der Kategorien nach Teileinrichtungen des jeweiligen Straßentyps verlange. So würden mit der unterschiedlich hohen Anhebung des gemeindlichen Anteils bisher bewusst unterschiedliche Anteilssätze nunmehr gleichhoch und gleichhohe Anteilssätze unterschiedlich hoch, was möglicherweise zur Nichtigkeit der Satzung führe. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, die jeweiligen von den Beitragspflichtigen aufzubringenden Anteilssätze auf einheitlich 75 % bis einheitlich 85 % des bisherigen Wertes zu vermindern.

 

In der Diskussion über diesen Vorschlag stellt GRM Eger folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Antrag:

 

Die Debatte möge beendet werden. Es liege ein zwischen den Fraktionen der CSU und SPD abgestimmter Antrag vor, über den zu beschließen sei. Das Risiko einer in einem etwaigen Prozess von einem Gericht als nichtig betrachteten Satzung müsse hingenommen werden.

 

Anwesend:

13

/ mit

12

gegen

1

Stimme

 


Anwesend:

13

/ mit

12

gegen

1

Stimme

(Erster Bürgermeister Greif stimmt gegen den Antrag.)