Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth überträgt vorbehaltlich der Feststellung der Förderunschädlichkeit die Vergabezuständigkeit für 6 Fahrzeugfunkgeräte (MRT) und 27 Handsprechfunkgeräte (HRT) auf die Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag (EKV).


(Zu dem Tagesordnungspunkt ist der Feuerwehrkommandant, Herr Norbert Stumpf, geladen und erschienen.)

 

Wortprotokoll:

 

Bei der Sitzung der Lenkungsgruppe Digitalfunk im Bereich NA 37 (Leitstellenbereich Nürnberg) am 16.07.2012 wurde über den Sachstand einer gemeinsamen Beschaffung von Digitalfunkgeräten auf Bundesebene informiert.

Nach eingehender Prüfung der vergaberechtlichen Gesichtspunkte ist die Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag (EKV) zu dem Schluss gekommen, dass eine bundesweite Ausschreibung möglich ist. Hierzu wird nunmehr mit den drei Herstellern, welche über entsprechende Digitalfunkgeräte verfügen ein Verhandlungsverfahren eingeleitet.

Ein europaweites Ausschreibungsverfahren scheidet aus, da das Funknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben  (BOS) nur innerhalb Deutschlands genutzt werden kann.

Aufgrund der Vielzahl der Teilnehmer, welche an einem gemeinsamen Beschaffungsverfahren teilnehmen und der dadurch gegebenen hohen Stückzahl an Digitalfunkgeräten ist mit einer deutlichen Preisminderung zu rechnen.

Unter Zugrundelegung der bisherigen Förderhöhe von 80 % (Festbetrag pro Gerät) seitens dem Freistaat Bayern, welche auf Grundlage der 2. Rahmenausschreibung im Polizeibereich basiert, könnte durch das gemeinsame Vergabeverfahren unter Umständen sogar eine höhere Förderung erzielt werden.

Inwieweit eine Teilnahme am Beschaffungsprogramm der EKV für die Förderung unschädlich ist, konnte bislang jedoch nicht beantwortet werden. Die Regierung von Mittelfranken geht bisher davon aus, dass dies irrelevant sein wird – eine Prüfung an das bayerische Staatsministerium des Innern wurde veranlasst.

Innerhalb Bayerns wird die Stadt Nürnberg an der gemeinsamen Beschaffungsmaßnahme teilnehmen. Die Stadt München fällt heraus, da diese die Geräte wegen früherer Aufschaltung auf den Digitalfunk bereits beschafft hat.

Für die in Kürze beginnenden Verhandlungen mit den drei Herstellern benötigt die EKV die genauen Stückzahlen an zu beschaffenden digitalen Handfunk- bzw. Fahrzeugfunkgeräten. Hierzu müssen die Kommunen bis spätestens 24.08.2012 die verbindliche Teilnahme am Vergabeverfahren „Digital-Funkgeräte“ erklären.

Eine zweite Welle für dieses Vergabeverfahren ist seitens der EKV bisher nicht fest einge­plant, soll aber wegen Anfragen „kleinerer“ Kommunen, die aus unterschiedlichen Gründen (u.a. aktuell nicht verfügbarer Haushaltsmitteln) am ersten Vergabeverfahren nicht teilnehmen können voraussichtlich im III. bzw. IV. Quartal 2013 erfolgen.

Hierzu ist zu erwähnen, dass aufgrund der in der Regel geringeren Teilnehmerzahl und damit verbundenen geringeren Mengen, die Wirtschaftlichkeit der Ergebnisse mit der Erstabwicklung nicht mehr vergleichbar ist.

Da die Beschaffung der Digitalfunkgeräte über die EKV zum 01.01.2013 erfolgen soll, müsste dieser Betrag in das Haushaltsjahr 2013 eingeplant werden.

Um den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil einer bundesweiten Ausschreibung für die Gemeinde Bubenreuth zu erzielen, sollte eine komplette Beschaffung aller benötigten Digitalfunkgeräte für die Feuerwehr der Gemeinde Bubenreuth im jetzigen Vergabeverfahren der EKS erfolgen. Hierzu wären im Haushalt 2013 entsprechende Mittel zu veranschlagen. Zwar sind die genauen Kosten im Rahmen der Beschaffung durch die EKV derzeit nicht absehbar. Dennoch ist mit einer deutlichen Einsparung gegenüber einer alleinigen Beschaffung seitens der Gemeinde Bubenreuth zu rechnen.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen