Beschluss:
Die Gemeinde
Bubenreuth überträgt vorbehaltlich der Feststellung der Förderunschädlichkeit
die Vergabezuständigkeit für 6 Fahrzeugfunkgeräte (MRT) und 27 Handsprechfunkgeräte
(HRT) auf die Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen
Städtetag (EKV).
(Zu dem
Tagesordnungspunkt ist der Feuerwehrkommandant, Herr Norbert Stumpf, geladen
und erschienen.)
Wortprotokoll:
Bei der Sitzung der Lenkungsgruppe Digitalfunk im Bereich NA 37
(Leitstellenbereich Nürnberg) am 16.07.2012 wurde über den Sachstand einer
gemeinsamen Beschaffung von Digitalfunkgeräten auf Bundesebene informiert.
Nach eingehender Prüfung der vergaberechtlichen Gesichtspunkte ist die
Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag (EKV) zu
dem Schluss gekommen, dass eine bundesweite Ausschreibung möglich ist. Hierzu
wird nunmehr mit den drei Herstellern, welche über entsprechende
Digitalfunkgeräte verfügen ein Verhandlungsverfahren eingeleitet.
Ein europaweites Ausschreibungsverfahren scheidet aus, da das Funknetz
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) nur innerhalb Deutschlands genutzt
werden kann.
Aufgrund der Vielzahl der Teilnehmer, welche an einem gemeinsamen
Beschaffungsverfahren teilnehmen und der dadurch gegebenen hohen Stückzahl an
Digitalfunkgeräten ist mit einer deutlichen Preisminderung zu rechnen.
Unter Zugrundelegung der bisherigen Förderhöhe von 80 % (Festbetrag pro
Gerät) seitens dem Freistaat Bayern, welche auf Grundlage der 2.
Rahmenausschreibung im Polizeibereich basiert, könnte durch das gemeinsame
Vergabeverfahren unter Umständen sogar eine höhere Förderung erzielt werden.
Inwieweit eine Teilnahme am Beschaffungsprogramm der EKV für die
Förderung unschädlich ist, konnte bislang jedoch nicht beantwortet werden. Die
Regierung von Mittelfranken geht bisher davon aus, dass dies irrelevant sein
wird – eine Prüfung an das bayerische Staatsministerium des Innern wurde
veranlasst.
Innerhalb Bayerns wird die Stadt Nürnberg an der gemeinsamen
Beschaffungsmaßnahme teilnehmen. Die Stadt München fällt heraus, da diese die
Geräte wegen früherer Aufschaltung auf den Digitalfunk bereits beschafft hat.
Für die in Kürze beginnenden Verhandlungen mit den drei Herstellern
benötigt die EKV die genauen Stückzahlen an zu beschaffenden digitalen
Handfunk- bzw. Fahrzeugfunkgeräten. Hierzu müssen die Kommunen bis spätestens
24.08.2012 die verbindliche Teilnahme am Vergabeverfahren „Digital-Funkgeräte“
erklären.
Eine zweite Welle für dieses Vergabeverfahren ist seitens der EKV
bisher nicht fest eingeplant, soll aber wegen Anfragen „kleinerer“ Kommunen,
die aus unterschiedlichen Gründen (u.a. aktuell nicht verfügbarer
Haushaltsmitteln) am ersten Vergabeverfahren nicht teilnehmen können
voraussichtlich im III. bzw. IV. Quartal 2013 erfolgen.
Hierzu ist zu erwähnen, dass aufgrund der in der Regel geringeren
Teilnehmerzahl und damit verbundenen geringeren Mengen, die Wirtschaftlichkeit
der Ergebnisse mit der Erstabwicklung nicht mehr vergleichbar ist.
Da die Beschaffung der Digitalfunkgeräte über die EKV zum 01.01.2013
erfolgen soll, müsste dieser Betrag in das Haushaltsjahr 2013 eingeplant
werden.
Um den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil einer bundesweiten
Ausschreibung für die Gemeinde Bubenreuth zu erzielen, sollte eine komplette Beschaffung
aller benötigten Digitalfunkgeräte für die Feuerwehr der Gemeinde Bubenreuth im
jetzigen Vergabeverfahren der EKS erfolgen. Hierzu wären im Haushalt 2013
entsprechende Mittel zu veranschlagen. Zwar sind die genauen Kosten im Rahmen
der Beschaffung durch die EKV derzeit nicht absehbar. Dennoch ist mit einer
deutlichen Einsparung gegenüber einer alleinigen Beschaffung seitens der
Gemeinde Bubenreuth zu rechnen.
Anwesend: |
14 |
/ mit |
14 |
gegen |
0 |
Stimmen |