Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Fertiggarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/92, Rudelsweiherstraße 2 a, und die damit erforderliche Ausnahme von der Veränderungssperre „Rudelsweiherstraße“ kann in Aussicht gestellt werden, da überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Sollte der noch einzureichende, formblattmäßige Bauantrag nicht wesentlich von dem vorliegenden Bebauungsvorschlag abweichen, wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, diesen im Rahmen der laufenden Verwaltung befürwortend an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt weiterzuleiten.


Sachverhalt:

 

Es liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Fertiggarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/92, Rudelsweiherstraße 2 a, vor. Eigentlich sind gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO Garagen im Sinn von Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, genehmigungsfrei. Wegen der bestehenden Veränderungssperre in diesem Bereich kann das Bauvorhaben aber nur verwirklicht werden, wenn die Gemeinde Bubenreuth im Einvernehmen mit dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt eine Ausnahme im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB erteilt. Hierzu ist es erforderlich, dass überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Da mit der Errichtung einer Fertiggarage keine Nachverdichtung erfolgt, das Vorhaben zudem die von der Gemeinde gewünschten Belange nicht berührt, insbesondere den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht, kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen