Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

 

>> HAUSHALTSSATZUNG

 

der Gemeinde Bubenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt)

für das Haushaltsjahr 2012

 

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

 

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        7.037.610 EUR

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

            in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                        1.728.700 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                     340 v.H.

 

        b) für die Grundstücke (B)                                                                               340 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                    340 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

 

 

 

(Ausfertigung) <<

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Haushalt 2012 wurde im Finanz- und Personalausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung vom 10.07.2012 gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.

 


Anwesend:

14

/ mit

12

gegen

2

Stimmen