Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
>> HAUSHALTSSATZUNG
der
Gemeinde Bubenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt)
für
das Haushaltsjahr 2012
Vom (Ausfertigungsdatum)
Auf
Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.037.610 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.728.700 EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 340
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 450.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
(Ausfertigung) <<
Sachverhalt:
Der Haushalt 2012 wurde im Finanz- und Personalausschuss vorberaten und einvernehmlich in die vorliegende Fassung vom 10.07.2012 gebracht, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung anempfohlen wird.
Anwesend: |
14 |
/ mit |
12 |
gegen |
2 |
Stimmen |